Lexikon
Pluralịsmus
Politik
die Form eines politischen Gemeinwesens, das in seinem Staats- und Sozialgefüge ein Höchstmaß autonomer Gestaltungsmöglichkeiten gewährleistet, dadurch, dass alle Werte und Ideen toleriert werden, soweit sie den Pluralismus als solchen nicht gefährden, und alle individuellen und korporativen Grundrechte (Religionsfreiheit, Pressefreiheit, Koalitionsrecht, Versammlungsfreiheit, Petitionsrecht u. a.) als Grundlage eigenständiger Willensbildung und Entscheidungsbefugnis garantiert und tatsächlich respektiert werden. Im pluralistischen Gemeinwesen ist der Staat in seiner Macht begrenzt (Gewaltenteilung) und zur Beachtung und Sicherung der sozialen Realität autonomer Gruppenwillen (Kirchen, Gewerkschaften, Parteien u. a.) verpflichtet. Grundprinzip ist das Recht auf Opposition. Man unterscheidet den gruppengeschlossenen Pluralismus (Ständestaat), in dem keine Individual-, sondern lediglich Korporationsrechte bestehen, vom gruppenoffenen Pluralismus, in dem der Einzelbürger seine Gruppenzugehörigkeit prinzipiell frei wählen kann.
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