Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

Zeuge:
Ein
Zeuge
ist eigentlich jemand, der vor Gericht gezogen wurde. Das ist die ursprüngliche Bedeutung der erschlossenen germanischen Wurzel
giziug.
Sie wanderte als Verb in der althochdeutschen Form
giziugon
für „durch Zeugnis beweisen“ ins Mittelhochdeutsche. Dort wurde aus dem Verb
(ge)ziugen
der
(ge)ziuge
.
Im juristischen Sinn sind
Zeugen
Personen, die tatsächliche Vorgänge wahrgenommen haben (im Gegensatz zu Sachverständigen) und darüber in einem Prozess aussagen. Außerdem müssen sie bei bestimmten Rechtsakten zur Kontrolle etwa als
Urkundszeuge
hinzugezogen werden. In einem Prozess muss gegebenenfalls jeder seiner
Zeugnispflicht
zur Aussage nachkommen, es sei denn ihm steht ein
Zeugnisverweigerungsrecht
zu, wie beispielsweise Geistlichen, Anwälten oder Journalisten. Über den juristischen Zusammenhang hinaus kommt der Zeuge auch in dem Begriff
Zeitzeuge
vor, der eine Person bezeichnet, die bestimmte Vorgänge miterlebt hat und davon berichten kann.
Dieselbe sprachliche Wurzel wie Zeuge hat auch das
Zeugnis,
das im 13. Jahrhundert in einer Erweiterungsform zu
(ge)ziuge
als
(ge)ziugnusse
auftaucht. Darunter versteht man wiederum juristisch die Aussage eines Zeugen, darüber hinaus aber auch jede Art der Bescheinigung einer Tatsache oder einer Leistung einschließlich ihrer Bewertung.

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