Lexikon
Baulast
gesetzliche Verpflichtung des Eigentümers, seine Gebäude ordnungsgemäß zu unterhalten und instand zu halten. Nach einigen Landesbauordnungen mögliche, freiwillige Verpflichtung eines Eigentümers, sein Grundstück über die allgemeinen gesetzlichen Bindungen hinaus nur in einer bestimmten Weise zu bebauen oder zu nutzen. Die Baulast umfasst nur öffentlich-rechtliche Verpflichtungen gegenüber dem Staat; die ähnliche zivilrechtliche Bindung gegenüber Privaten heißt Grunddienstbarkeit. Die Baulast geht bei Grundstücksveräußerung auf den neuen Eigentümer über; sie wird in ein öffentliches Baulastenverzeichnis eingetragen. Die Baulast dient meist dazu, Hindernisse für die Erteilung einer Baugenehmigung zu beseitigen.
Wissenschaft
Schlaflos bei Vollmond?
Viele Menschen klagen, sie könnten in den Nächten rund um Vollmond schlechter schlafen als gewohnt, während andere dies als pure Einbildung abtun. Was die Wissenschaft dazu sagt, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Fakt ist: Der Einfluss des Mondes auf uns Menschen ist in zahlreichen Studien untersucht worden, ohne dass man zu einem...
Wissenschaft
Im Insekten-Labor
Insekten können uns mehr nützen, aber auch mehr schaden, als gemeinhin angenommen wird. Das zu erforschen und neue Lösungen zum Wohl des Menschen zu entwickeln, ist das Ziel eines noch jungen Wissenschaftszweigs, der Gelben Biotechnologie. von MONIKA OFFENBERGER Der Evolutionsbiologe John Burdon Sanderson Haldane scherzte einst „...
Weitere Artikel auf wissenschaft.de
Der Schutz der Ozeane
Mein Nachbar, der Grizzly
Gentherapie gegen Krebs
Grüne Metallsammler
Ein Mond speit Feuer
Abstoßendes Licht