Lexikon
Baulast
gesetzliche Verpflichtung des Eigentümers, seine Gebäude ordnungsgemäß zu unterhalten und instand zu halten. Nach einigen Landesbauordnungen mögliche, freiwillige Verpflichtung eines Eigentümers, sein Grundstück über die allgemeinen gesetzlichen Bindungen hinaus nur in einer bestimmten Weise zu bebauen oder zu nutzen. Die Baulast umfasst nur öffentlich-rechtliche Verpflichtungen gegenüber dem Staat; die ähnliche zivilrechtliche Bindung gegenüber Privaten heißt Grunddienstbarkeit. Die Baulast geht bei Grundstücksveräußerung auf den neuen Eigentümer über; sie wird in ein öffentliches Baulastenverzeichnis eingetragen. Die Baulast dient meist dazu, Hindernisse für die Erteilung einer Baugenehmigung zu beseitigen.
Wissenschaft
Romantische Welt
Der Dichter Novalis, dem die Menschheit die blaue Blume der Romantik als Symbol einer Sehnsucht nach neuen Erlebnishorizonten verdankt, hat gefordert, man müsse die Welt romantisieren. Novalis hat das dazu nötige Vorgehen in vier Schritte eingeteilt, die man sich wie folgt vorstellen kann: Man müsse erstens etwas Bekanntes auf...
Wissenschaft
Feste Favoriten
Bislang sind Lithium-Ionen-Batterien die Arbeitspferde der Energiespeicherung. Doch diese leistungsfähigen Batterien haben auch handfeste Nachteile. Die sollen neue Technologien ausbügeln – allen voran Akkus mit einem festen Elektrolyt-Material. von RALF BUTSCHER Die Fachwelt geriet ins Staunen, als das chinesische Unternehmen...
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