Lexikon

Baulast

gesetzliche Verpflichtung des Eigentümers, seine Gebäude ordnungsgemäß zu unterhalten und instand zu halten. Nach einigen Landesbauordnungen mögliche, freiwillige Verpflichtung eines Eigentümers, sein Grundstück über die allgemeinen gesetzlichen Bindungen hinaus nur in einer bestimmten Weise zu bebauen oder zu nutzen. Die Baulast umfasst nur öffentlich-rechtliche Verpflichtungen gegenüber dem Staat; die ähnliche zivilrechtliche Bindung gegenüber Privaten heißt Grunddienstbarkeit. Die Baulast geht bei Grundstücksveräußerung auf den neuen Eigentümer über; sie wird in ein öffentliches Baulastenverzeichnis eingetragen. Die Baulast dient meist dazu, Hindernisse für die Erteilung einer Baugenehmigung zu beseitigen.
Wissenschaft

Eine eiskalte Gemeinschaft

Archäologische und biologische Forschungsergebnisse liefern neue Erkenntnisse über die frühe Entwicklung der Beziehung zwischen Menschen und domestizierten Rentieren. von BETTINA WURCHE Das samtig-weiche Maul des Rentiers berührt sanft meine ausgestreckte Hand – blitzschnell verschwinden die angebotenen „Leckerli“. Die Zähne des...

Molekülmodell mit orange, weiß, blau und grauen Kugeln, die Atome in einer chemischen Verbindung darstellen.
Wissenschaft

Freund und Feind

Zucker ist als Energiequelle nicht nur lebensnotwendig, er kann im Übermaß auch krank machen. Welche Wege nehmen Zuckermoleküle beim Stoffwechsel in unserem Körper? von CAROLIN SAGE Im Jahr 2005 klagte der damals 48-jährige Hans Josef Brinkmann vor dem Landgericht Essen gegen den Konzern Coca-Cola. Er hatte nach eigenen Angaben...

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