Lexikon

Grunddienstbarkeit

die Belastung eines Grundstücks zugunsten des jeweiligen Eigentümers eines anderen Grundstücks in der Weise, dass dieser das dienende Grundstück in einzelnen Beziehungen benutzen darf (z. B. in Form des Wege- oder Weiderechts) oder dass auf dem Grundstück gewisse Handlungen nicht vorgenommen werden dürfen (z. B. Bebauungs- und Gewerbebeschränkungen) (§§ 1018 ff. BGB). – In Österreich sind die Grunddienstbarkeiten in §§ 473 ff. ABGB, in der Schweiz in Art. 730 ff. ZGB geregelt.
Vier Personen in blauen Schutzanzügen untersuchen eine Höhle im Wald.
Wissenschaft

Eine Höhle als Labor

In der Python-Höhle in Uganda kommen Flughunde, Raubtiere und Menschen in engen Kontakt. Forscher beobachten dort unter natürlichen Bedingungen, wie Infektionskrankheiten aus der Tierwelt auf den Menschen überspringen könnten. von ROMAN GOERGEN Ein Leopard steigt in einer Höhle auf einen kleinen Hügel aus Fledertierkot und...

Demenz und Medikamente
Wissenschaft

Antidepressiva bei Demenz: Nützlich oder schädlich?

Viele Menschen mit Demenz leiden zusätzlich an depressiven Symptomen. Doch welchen Einfluss hat die Verschreibung von Antidepressiva auf den Krankheitsverlauf? Eine Studie zeigt nun, dass der kognitive Verfall bei Demenzpatienten, die bestimmte Antidepressiva nehmen, schneller voranschreitet. Ob das allerdings an den Medikamenten...

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon