Lexikon
Grunddienstbarkeit
die Belastung eines Grundstücks zugunsten des jeweiligen Eigentümers eines anderen Grundstücks in der Weise, dass dieser das dienende Grundstück in einzelnen Beziehungen benutzen darf (z. B. in Form des Wege- oder Weiderechts) oder dass auf dem Grundstück gewisse Handlungen nicht vorgenommen werden dürfen (z. B. Bebauungs- und Gewerbebeschränkungen) (§§ 1018 ff. BGB). – In Österreich sind die Grunddienstbarkeiten in §§ 473 ff. ABGB, in der Schweiz in Art. 730 ff. ZGB geregelt.
Wissenschaft
Im Fluss der Zeit
Wie erschafft das Gehirn sein Zeitempfinden? In der Antwort könnte der Schlüssel zum Verständnis des Bewusstseins liegen.
Der Beitrag Im Fluss der Zeit erschien zuerst auf wissenschaft.de.
Wissenschaft
Warum vergessen wir auf dem Weg von einem Zimmer ins andere?
Herzlich willkommen in der März-Kolumne der Science Busters. Es ist die 40. Ausgabe unseres beliebten Periodikums und das muss natürlich gefeiert werden! Also, muss nicht, aber wir machen es. Ich hab schon alles hergerichtet und nur noch was vergessen. Das hole ich schnell aus der Küche. Was? Nein, Sie können ruhig schon beim...