Lexikon

Grunddienstbarkeit

die Belastung eines Grundstücks zugunsten des jeweiligen Eigentümers eines anderen Grundstücks in der Weise, dass dieser das dienende Grundstück in einzelnen Beziehungen benutzen darf (z. B. in Form des Wege- oder Weiderechts) oder dass auf dem Grundstück gewisse Handlungen nicht vorgenommen werden dürfen (z. B. Bebauungs- und Gewerbebeschränkungen) (§§ 1018 ff. BGB). In Österreich sind die Grunddienstbarkeiten in §§ 473 ff. ABGB, in der Schweiz in Art. 730 ff. ZGB geregelt.
Wissenschaft

Ein „Zuckerwatte-Planet“ gibt Geheimnisse preis

Warum besitzt der Exoplanet WASP-107 b so eine aufgeblähte Atmosphäre? Diesem Rätsel sind Astronomen nun durch neue Daten des James-Webb-Weltraumteleskops auf die Spur gekommen: Sie konnten die Zusammensetzung der Gashülle des Neptun-ähnlichen Planeten genauer aufklären und dabei vor allem einen sehr niedrigen Gehalt an Methan...

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Wissenschaft

Weniger Unfälle durch autonome Fahrzeuge

Wer fährt sicherer, Mensch oder von künstlicher Intelligenz gesteuerte Maschine? Anhand von Unfalldaten von autonomen und menschengesteuerten Fahrzeugen in den USA zeigt eine Studie nun: Selbstfahrende Autos sind tatsächlich seltener in Unfälle verwickelt und für die meisten Verkehrssituationen die zuverlässigere Wahl. Bei...

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