Lexikon
Grunddienstbarkeit
die Belastung eines Grundstücks zugunsten des jeweiligen Eigentümers eines anderen Grundstücks in der Weise, dass dieser das dienende Grundstück in einzelnen Beziehungen benutzen darf (z. B. in Form des Wege- oder Weiderechts) oder dass auf dem Grundstück gewisse Handlungen nicht vorgenommen werden dürfen (z. B. Bebauungs- und Gewerbebeschränkungen) (§§ 1018 ff. BGB). – In Österreich sind die Grunddienstbarkeiten in §§ 473 ff. ABGB, in der Schweiz in Art. 730 ff. ZGB geregelt.
Wissenschaft
Der Ruf der Orcas
Schon seit Jahrzehnten versuchen Forscher, die Kommunikation der sozialen und intelligenten Schwertwale zu entschlüsseln. Künstliche Intelligenz könnte jetzt die entscheidenden Weichen stellen. von BETTINA WURCHE Vor dem Bug der „Tomorrow“ schwimmt eine Orca-Familie eng beieinander. Die Köpfe der schwarz-weißen Wale durchstoßen...
Wissenschaft
Tierisches Ungleichgewicht
Bei manchen Tierarten gibt es unterschiedlich viele Männchen und Weibchen. Und das hat zum Teil verblüffende Gründe. von CHRISTIAN JUNG Abgesehen von wenigen Ausnahmen existieren bei Tieren wie beim Menschen zwei Geschlechter: männlich und weiblich. Sie unterscheiden sich in Erscheinungsbild, Verhalten, Funktionen und auch bei...