Lexikon

Baugenehmigung

Bauerlaubnis
die Bestätigung durch die Bauaufsichtsbehörde, dass einem bestimmten Bauvorhaben Hindernisse öffentlich-rechtlicher Art nicht entgegenstehen. Die Bauerlaubnis wird schriftlich erteilt und muss vorliegen, ehe mit dem Bau begonnen werden darf. Sie ist für bauliche Anlagen aller Art erforderlich, auch für Umgrenzungsmauern, Aufschüttungen, Abgrabungen und künstliche Hohlräume. Vor Erteilung der Bauerlaubnis wird anhand der mit dem Baugesuch vorzulegenden Pläne und statischen Berechnungen geprüft, ob das Bauwerk den Sicherheitsbestimmungen, dem Bebauungsplan (Bauleitplanung) und den übrigen baurechtlichen Vorschriften entspricht. Die Bauerlaubnis bescheinigt nur die öffentlich-rechtliche Unbedenklichkeit des Bauvorhabens; ob ihm privatrechtliche Bedenken (z. B. aus Grunddienstbarkeiten, dem Nachbarrecht oder ähnlichem) entgegenstehen, wird nicht geprüft. Einige Landesverordnungen sehen vereinfachte Verfahren vor. Bauen ohne Bauerlaubnis wird als Ordnungswidrigkeit mit Geldbußen geahndet. Außerdem müssen ungenehmigte Bauten, die gegen Bauvorschriften verstoßen und für die auch nachträglich keine Ausnahmen bewilligt werden können, abgerissen werden; dies gilt insbesondere für statisch mangelhafte, das Ortsbild grob verunstaltende Bauten und für ungenehmigte Bauten im Außenbereich.
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