Lexikon
Bauvorbescheid
auf schriftlichen Antrag des Bauherrn erteilte Antwort der Bauaufsichtsbehörde zu einzelnen Rechtsfragen eines Bauvorhabens, z. B., ob ein Grundstück überhaupt oder in der geplanten Weise bebaut werden darf (Bebauungsgenehmigung). Der Bauvorbescheid nimmt einen Teil der Baugenehmigung vorweg, die Behörde ist für ein Jahr an ihren Bauvorbescheid gebunden. Der Bauvorbescheid ist in den Landesbauordnungen vorgesehen; meist dient er als bindende Auskunft zukünftigen Grundstückskäufern zur Vermeidung von Fehlinvestitionen. Der Bauvorbescheid unterscheidet sich von der Teilbaugenehmigung dadurch, dass er Fragen entscheidet, die den gesamten Bau betreffen, während die Teilbaugenehmigung einzelne Bauabschnitte vollständig genehmigt, so dass bereits mit den Bauarbeiten begonnen werden darf.
Wissenschaft
Die Segel gehisst
Besiedlungsspuren lassen frühe Reisen übers Meer vermuten. Bis ins 10. Jahrhundert n.Chr. gab es keine nennenswerten technischen Navigationshilfen. Von ROLF HEßBRÜGGE Von den ersten Seefahrern ist uns nichts geblieben, keine Abbildungen, keine Schiffsfragmente, keine sonstigen Hinterlassenschaften. Umso spannender waren Meldungen...
Wissenschaft
Geschenkte Überlebenszeit
Unbehandelt sterben Menschen, bei denen ein Glioblastom entdeckt wird, innerhalb kurzer Zeit. Eine neue Therapie gegen den aggressiven Hirntumor kann die Patienten zwar nicht heilen, aber ihr Leben verlängern. von ANDREA MERTES Im Mai 2021 sendet Jens Krystek eine Videonachricht in die Welt: „Ich bin im Krankenhaus“, sind seine...