Lexikon
Bauvorbescheid
auf schriftlichen Antrag des Bauherrn erteilte Antwort der Bauaufsichtsbehörde zu einzelnen Rechtsfragen eines Bauvorhabens, z. B., ob ein Grundstück überhaupt oder in der geplanten Weise bebaut werden darf (Bebauungsgenehmigung). Der Bauvorbescheid nimmt einen Teil der Baugenehmigung vorweg, die Behörde ist für ein Jahr an ihren Bauvorbescheid gebunden. Der Bauvorbescheid ist in den Landesbauordnungen vorgesehen; meist dient er als bindende Auskunft zukünftigen Grundstückskäufern zur Vermeidung von Fehlinvestitionen. Der Bauvorbescheid unterscheidet sich von der Teilbaugenehmigung dadurch, dass er Fragen entscheidet, die den gesamten Bau betreffen, während die Teilbaugenehmigung einzelne Bauabschnitte vollständig genehmigt, so dass bereits mit den Bauarbeiten begonnen werden darf.
Wissenschaft
»Das Standardmodell der Kosmologie muss korrigiert werden«
Die Physikerin Jenny Wagner über die aktuellen Schwierigkeiten, unser Universum zu verstehen. Das Gespräch führte RÜDIGER VAAS Frau Dr. Wagner, Sie sind Hauptautorin eines umfangreichen Übersichtsartikels in der renommierten Fachzeitschrift Classical and Quantum Gravity. Darin geht es um zahlreiche Beobachtungen, die im...
Wissenschaft
Industrie-Abgase können lokalen Schneefall fördern
Von Industrieanlagen ausgestoßene Abgase verschmutzen nicht nur die Luft, sie können auch das Wetter verändern, wie Klimaforscher herausgefunden haben. Die ausgestoßenen Partikel fördern demnach die Eisbildung in den Wolken und erzeugen dadurch vermehrt Schneefall im Lee der Fabriken. Durch diese Niederschläge reduziert sich in...