Lexikon
Bauvorbescheid
auf schriftlichen Antrag des Bauherrn erteilte Antwort der Bauaufsichtsbehörde zu einzelnen Rechtsfragen eines Bauvorhabens, z. B., ob ein Grundstück überhaupt oder in der geplanten Weise bebaut werden darf (Bebauungsgenehmigung). Der Bauvorbescheid nimmt einen Teil der Baugenehmigung vorweg, die Behörde ist für ein Jahr an ihren Bauvorbescheid gebunden. Der Bauvorbescheid ist in den Landesbauordnungen vorgesehen; meist dient er als bindende Auskunft zukünftigen Grundstückskäufern zur Vermeidung von Fehlinvestitionen. Der Bauvorbescheid unterscheidet sich von der Teilbaugenehmigung dadurch, dass er Fragen entscheidet, die den gesamten Bau betreffen, während die Teilbaugenehmigung einzelne Bauabschnitte vollständig genehmigt, so dass bereits mit den Bauarbeiten begonnen werden darf.
Wissenschaft
Hungrige Bakterien fressen ihre Nachbarn
Bakterien konkurrieren untereinander um Platz und Nährstoffe. Einige Stämme haben dazu mikrobielle Waffen entwickelt, mit denen sie ihre bakteriellen Nachbarn zerstören können. Nun zeigt eine Studie, dass diese Waffen nicht nur unspezifisch im Konkurrenzkampf zum Einsatz kommen, sondern auch gezielt zur Jagd genutzt werden:...
Wissenschaft
Per Anhalter durch den Ozean
Viele Meeresbewohner beherbergen einen Mikrokosmos aus Bakterien und anderen Kleinstlebewesen. Mikrobiologische Untersuchungen helfen, ihn zu erkunden. von BETTINA WURCHE Seekühe, Meeresschildkröten und sogar die kleinen Krill-Krebse haben auf ihren Reisen blinde Passagiere an Bord: Ihre Körperoberfläche sondert im Wasser einen...