Lexikon
Bauvorbescheid
auf schriftlichen Antrag des Bauherrn erteilte Antwort der Bauaufsichtsbehörde zu einzelnen Rechtsfragen eines Bauvorhabens, z. B., ob ein Grundstück überhaupt oder in der geplanten Weise bebaut werden darf (Bebauungsgenehmigung). Der Bauvorbescheid nimmt einen Teil der Baugenehmigung vorweg, die Behörde ist für ein Jahr an ihren Bauvorbescheid gebunden. Der Bauvorbescheid ist in den Landesbauordnungen vorgesehen; meist dient er als bindende Auskunft zukünftigen Grundstückskäufern zur Vermeidung von Fehlinvestitionen. Der Bauvorbescheid unterscheidet sich von der Teilbaugenehmigung dadurch, dass er Fragen entscheidet, die den gesamten Bau betreffen, während die Teilbaugenehmigung einzelne Bauabschnitte vollständig genehmigt, so dass bereits mit den Bauarbeiten begonnen werden darf.
Wissenschaft
Hungrige Bakterien fressen ihre Nachbarn
Bakterien konkurrieren untereinander um Platz und Nährstoffe. Einige Stämme haben dazu mikrobielle Waffen entwickelt, mit denen sie ihre bakteriellen Nachbarn zerstören können. Nun zeigt eine Studie, dass diese Waffen nicht nur unspezifisch im Konkurrenzkampf zum Einsatz kommen, sondern auch gezielt zur Jagd genutzt werden:...
Wissenschaft
Boden unter dem ausgetrockneten Aralsee hebt sich
Der einst riesige Aralsee ist durch die menschliche Gier nach Wasser nahezu ausgetrocknet. Das hat dazu geführt, dass sich der Boden im Seebecken nun wieder anhebt. Das Gestein im Erdmantel unter dem ehemaligen See fließt ohne die Last des Wassers auf die Erdkruste wieder in seine ursprüngliche Position zurück, wie...
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