Lexikon

Außenbereich

derjenige Teil eines Stadt- oder Gemeindegebiets, der außerhalb des zusammenhängend bebauten Wohn- und Industriegebiets liegt. Im Außenbereich darf in der Regel nicht gebaut werden, um die Zersiedlung des nur beschränkt verfügbaren Grund und Bodens zu verhindern und planlose Ortsentwicklung zu vermeiden. Ausnahmen sind z. B. land- und forstwirtschaftliche Bauten, öffentliche Versorgungseinrichtungen, Fernmeldeanlagen und dgl.; für diese Bauvorhaben muss der Bauherr die Erschließung selbst vornehmen.
Elektronen, Plasmonen, Solarzellen, Licht
Wissenschaft

Tanzendes Gold

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Luftschiff
Wissenschaft

Auftrieb für E-Luftschiffe

Luftschiffe sind ein seltener Anblick am Himmel. Doch das könnte sich bald ändern. Denn die fliegenden Riesen ermöglichen eine klimaschonende Luftfahrt – mit Elektroantrieb, Strom aus Sonnenlicht und geeigneten Batterien. von RALF BUTSCHER Wer am Bodensee lebt oder Urlaub macht, kennt das sanfte Brummen am Himmel. Es verrät: Ein...

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