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Bauerwartungsland

unbebaute Grundstücke, für die in absehbarer Zeit die Erteilung einer Baugenehmigung möglich wird und deren Preis deshalb ansteigt. Der auf dem Grundstücksmarkt verwendete Begriff hat keine juristische, sondern wirtschaftliche Bedeutung. Bisher land- oder forstwirtschaftlich genutztes Land wird zum Bauerwartungsland, sobald die Aufstellung eines Flächennutzungsplans oder Bebauungsplans vermutet wird oder beschlossen ist, der ein Grundstück für eine Bebauung vorsieht. Ausnahmsweise entsteht Bauerwartungsland ohne (vermutete) Planung, wenn die Bebauung der Umgebung eines Grundstücks zunimmt und es völlig einschließt.
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