Lexikon
Bauleitplanung
das ortsbezogene städtebauliche Planungswesen; die Bauleitplanung umfasst alle Maßnahmen der Gemeinde zur Regelung der Nutzung des Grund und Bodens sowie zur geordneten städtebaulichen Entwicklung des Ortes. Sie wird von den Städten und Gemeinden selbständig und eigenverantwortlich durchgeführt (Selbstverwaltungsaufgabe); sie sind dabei nur an die Baugesetze, nicht aber an Weisungen höherer Behörden gebunden. Die Bauleitplanung wird in zwei Abschnitten durchgeführt: 1. vorbereitender Bauleitplan ist der Flächennutzungsplan, der für das ganze Gemeindegebiet die beabsichtigte Art der Bodennutzung in den Grundzügen darstellt. – 2. der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan), der das betreffende Gebiet im Einzelnen in Bauland, Verkehrs- und Freiflächen u. a. einteilt. Für das Bauland setzt er die zulässige Art der baulichen Nutzung fest. Die Bebauungspläne sind Rechtsgrundlage für die weiteren Maßnahmen zur Bodenordnung, z. B. Umlegung und Erschließung von Grundstücken.
Wissenschaft
Ein unvergängliches Erbe
Kunststoffe, Mikroelektronik und chemische Zusatzstoffe haben die Herstellung vieler nützlicher neuer Produkte ermöglicht. Doch nun stellt der Umgang mit ihren langlebigen Überbleibseln eine enorme Herausforderung dar. Von Carolin Sage Ende 2020 veröffentlichte ein israelisches Forschungsteam eine Studie, die für große...
Wissenschaft
Millionen Tote infolge von Antibiotika-Resistenzen prognostiziert
Immer mehr Krankheitserreger sind resistent gegen Antibiotika. Bis zum Jahr 2050 könnten dadurch mehr als 39 Millionen Menschen weltweit an einer Infektion mit einem antibiotikaresistenten Erreger sterben, prognostizieren Forscher. Besonders gefährlich sind antibiotika-resistente Keime für ältere Menschen über 70 Jahren. Die...
Weitere Lexikon Artikel
Weitere Artikel auf wissenschaft.de
Der Wetterfrosch in uns
Gebäude vom Band
Konvergent oder kontingent?
Bakterieller Kälteschutz für Würmer
Der Kosmologe von Königsberg
Alternde Affen