Lexikon
Bauleitplanung
das ortsbezogene städtebauliche Planungswesen; die Bauleitplanung umfasst alle Maßnahmen der Gemeinde zur Regelung der Nutzung des Grund und Bodens sowie zur geordneten städtebaulichen Entwicklung des Ortes. Sie wird von den Städten und Gemeinden selbständig und eigenverantwortlich durchgeführt (Selbstverwaltungsaufgabe); sie sind dabei nur an die Baugesetze, nicht aber an Weisungen höherer Behörden gebunden. Die Bauleitplanung wird in zwei Abschnitten durchgeführt: 1. vorbereitender Bauleitplan ist der Flächennutzungsplan, der für das ganze Gemeindegebiet die beabsichtigte Art der Bodennutzung in den Grundzügen darstellt. – 2. der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan), der das betreffende Gebiet im Einzelnen in Bauland, Verkehrs- und Freiflächen u. a. einteilt. Für das Bauland setzt er die zulässige Art der baulichen Nutzung fest. Die Bebauungspläne sind Rechtsgrundlage für die weiteren Maßnahmen zur Bodenordnung, z. B. Umlegung und Erschließung von Grundstücken.
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