Lexikon
Bundesbaugesetz
vom 23. 6. 1960, zuletzt in der Fassung vom 18. 8. 1976; mit Wirkung zum 1. 7. 1987 abgelöst durch das Baugesetzbuch vom 8. 12. 1986 in der Fassung vom 23. 9. 2004. Das Bundesbaugesetz enthielt, ähnlich wie jetzt das Baugesetzbuch, diejenigen Vorschriften des öffentlichen Baurechts, für die der Bund zuständig ist. Dabei handelt es sich um Vorschriften zur städtebaulichen Regelung der Bodennutzung sowie um Bestimmungen zur örtlichen Bauleitplanung, Umlegung, Erschließung, Enteignung, Bodenbewertung, zum Boden- und Grundstückverkehr und zum Verfahren der Behörden und Gerichte bei der Ausführung des öffentlichen Baurechts. Das Recht der städtebaulichen Entwicklung und Sanierung war dagegen bis zum Erlass des Baugesetzbuches selbständig im Städtebauförderungsgesetz geregelt.
Wissenschaft
Warum für Embryos das Timing wichtig ist
Während ein neuer Mensch im Mutterleib heranreift, teilen sich seine Zellen immer und immer wieder. Dieser Prozess läuft im Embryo jedoch nicht synchron, sondern mal mehr und mal weniger schnell ab. Lange gingen Forschende davon aus, dass diese Unterschiede im Timing hinderlich sind. Neue Erkenntnisse legen jedoch nahe, dass die...
Wissenschaft
News der Woche 26.07.2024
Der Beitrag News der Woche 26.07.2024 erschien zuerst auf wissenschaft.de.