Lexikon
Bundesbaugesetz
vom 23. 6. 1960, zuletzt in der Fassung vom 18. 8. 1976; mit Wirkung zum 1. 7. 1987 abgelöst durch das Baugesetzbuch vom 8. 12. 1986 in der Fassung vom 23. 9. 2004. Das Bundesbaugesetz enthielt, ähnlich wie jetzt das Baugesetzbuch, diejenigen Vorschriften des öffentlichen Baurechts, für die der Bund zuständig ist. Dabei handelt es sich um Vorschriften zur städtebaulichen Regelung der Bodennutzung sowie um Bestimmungen zur örtlichen Bauleitplanung, Umlegung, Erschließung, Enteignung, Bodenbewertung, zum Boden- und Grundstückverkehr und zum Verfahren der Behörden und Gerichte bei der Ausführung des öffentlichen Baurechts. Das Recht der städtebaulichen Entwicklung und Sanierung war dagegen bis zum Erlass des Baugesetzbuches selbständig im Städtebauförderungsgesetz geregelt.
Wissenschaft
Das Matrjoschka-Multiversum
Besteht der Kosmos aus zahllosen Universen – in Schwarzen Löchern ineinander geschachtelt wie bei russischen Puppen? von RÜDIGER VAAS Dass unser Universum in etwas Umfassenderes eingebettet sein könnte, ist ein alter Gedanke. Der französische Mathematiker und Philosoph Blaise Pascal hat beispielsweise schon vor 1662 überlegt, ob...
Wissenschaft
Gehst du gut, geht’s dir gut
Krankheiten wie Multiple Sklerose, Parkinson oder eine Herzschwäche machen sich im Gangbild bemerkbar. Das sorgt für erhebliche Mobilitätseinbußen, birgt aber auch Potenzial für neue Diagnoseverfahren und Therapiemöglichkeiten. von ROLF HEßBRÜGGE Fabian Horst von der Universität Mainz hat einen kostbaren Datenschatz...
Weitere Artikel auf wissenschaft.de
Die Gollums der Wissenschaft
Wurmlöcher im Quantencomputer?
Fehlende Materie entdeckt
Mit Sonnenenergie durch die Wüste
Es werde Licht!
Wirklich wahr?