Lexikon

Bundesbaugesetz

vom 23. 6. 1960, zuletzt in der Fassung vom 18. 8. 1976; mit Wirkung zum 1. 7. 1987 abgelöst durch das Baugesetzbuch vom 8. 12. 1986 in der Fassung vom 23. 9. 2004. Das Bundesbaugesetz enthielt, ähnlich wie jetzt das Baugesetzbuch, diejenigen Vorschriften des öffentlichen Baurechts, für die der Bund zuständig ist. Dabei handelt es sich um Vorschriften zur städtebaulichen Regelung der Bodennutzung sowie um Bestimmungen zur örtlichen Bauleitplanung, Umlegung, Erschließung, Enteignung, Bodenbewertung, zum Boden- und Grundstückverkehr und zum Verfahren der Behörden und Gerichte bei der Ausführung des öffentlichen Baurechts. Das Recht der städtebaulichen Entwicklung und Sanierung war dagegen bis zum Erlass des Baugesetzbuches selbständig im Städtebauförderungsgesetz geregelt.
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Wissenschaft

Die Krux mit der Anwendung

Apply or die!“, lautet eine Floskel, die auf eine eher ungeliebte Entwicklung im Forschungsbetrieb abzielt – „Wende an oder stirb!“ Sarkastisch steht sie für den zunehmenden Druck, dass die Wissenschaft möglichst Ergebnisse produzieren solle, die unmittelbar in konkrete Anwendungen münden können. Klar, das ist kein schlechtes...

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Wissenschaft

Der jüngste Neutronenstern

Astronomen haben in der Großen Magellan’schen Wolke das bizarre Relikt der berühmten Supernova von 1987 gesichtet. Der entstandene Neutronenstern heizt den Staub, der ihn einhüllt, gewaltig auf. von THORSTEN DAMBECK Lange mussten die Astronomen auf diese Sternexplosion warten – etwas Ähnliches war zuletzt zu Beginn des 17....

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