Lexikon
Baurecht
öffentliches Baurecht
rechtliche Regelungen zur Lenkung und Ordnung des Baugeschehens; ferner begrenzt das Baurecht das dem Grundeigentümer durch das Grundgesetz zusammen mit dem Eigentum gewährleistete Recht der Baufreiheit gegenüber dem dadurch in Mitleidenschaft gezogenen Interesse der Allgemeinheit. Das Baurecht ist im Baugesetzbuch von 1986 bzw. 2004 und in den Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer geregelt. Die dem Staat aus dem öffentlichen Baurecht erwachsenden Aufgaben nimmt die Bauaufsichtsbehörde wahr, gemäß den Bauordnungen, die Bestimmungen enthalten u. a. über Baugenehmigungsverfahren, Ausführung der Gebäude, Versorgungsleitungen.
Für die konstruktive Ausführung der Bauteile führen die Obersten Baubehörden der Länder einheitliche technische Baubestimmungen als Richtlinien für die Bauaufsichtsbehörden ein. Für bauliche Anlagen besonderer Art (Theater, Kinos, Krankenhäuser, Waren- und Geschäftshäuser, Garagen, Aufzüge u. a.) gelten Spezialgesetze, ebenso für Bauten, die durch Lage oder Beschaffenheit des Betriebs (z. B. Schießpulverfabriken, chemische Fabriken, Abdeckereien) Nachteile oder Gefahren für ihre Umgebung herbeiführen können. Andere Gesetze und Verordnungen regeln Städtebau und Landesplanung, Landschaftsschutz, Denkmalspflege, Zulassung neuer Baustoffe und Bauarten, Verdingungswesen, Anwendung von Baunormen u. a.; Bauerlaubnis, Bauleitplanung, Städtebauförderungsgesetz.
In
Österreich
fallen die Angelegenheiten des Bauwesens hinsichtlich Gesetzgebung und Vollziehung in die Zuständigkeit der Länder (Bauordnungen). Die baupolizeilichen Aufgaben werden von den Gemeinden im eigenen Wirkungsbereich wahrgenommen. – In der Schweiz
ist das Baurecht fast ausschließlich kantonales Recht.
Wissenschaft
Technik an der Torlinie
Eine lückenlose Überwachung durch Video-Schiedsrichter-Assistenten und Künstliche Intelligenz soll helfen, Fehlentscheidungen bei der Fußball-WM zu verhindern. Doch so manches technische Hilfsmittel ist wissenschaftlich umstritten. von ROLF HESSBRÜGGE Nein, die mediale Bezeichnung „Roboter-Abseits“ sei nicht zutreffend, meint...
Wissenschaft
Licht und Schatten
Das Darknet gilt als Hort des Bösen. Doch die Wahrheit ist kompliziert. von MICHAEL VOGEL Abgründe tun sich auf. Es geht um Kinderpornografie, Erpressung, Drogenhandel, illegalen Waffenhandel, verbotene Wetten, Falschgeld und Datendiebstahl. Kurz: um die dunkle Seite des Menschen. Beispiel Kinderpornografie: Im Herbst 2019 nahmen...
Mehr Artikel zu diesem Thema
Weitere Artikel aus dem Kalender
Weitere Artikel aus der Wissensbibliothek
Weitere Lexikon Artikel
Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch
Weitere Artikel auf wissenschaft.de
Herrscher der Meere
ChatGPT als Psychotherapeut?
Bunte Lebenswelt in der Ostsee
Die innere Uhr und unser Wohlbefinden
Moore fürs Klima
Das Dilemma mit dem grünen Tee