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Foodtrucker werden – die etwas anderen Gastronomen

Dass ein Restaurant nicht standortgebunden ist, ist kein allzu neues Prinzip. Allerdings ist der Foodtruck eine kleine und feine Evolution der klassischen Currywurstbude.

Foodtrucks bringen Dinge, die man sonst nur in „besseren“ Restaurants vermutet, auf die Straße. Doch der Weg dahin ist ein steiniger Ritt auf dem Amtsschimmel.

Unsplash.com, Artur Tumasjan

Wer genau den Imbisswagen erfunden hat, liegt im Dunkel der Geschichte. Angeblich gab es schon im antiken Griechenland Gastronomen, die auf der Straße Lebensmittel „to go“ feilboten. Wirklich gesichert ist jedoch, dass die Arbeiter, die Eisenbahnlinien quer durch die USA zogen, von derartigen Wagen begleitet wurden.

Und bis zum heutigen Tag ist das Prinzip nach wie vor eine gute Möglichkeit, sich selbstständig zu machen, wenn man sowieso vorhat, Gastronom zu werden. Wie es gehen kann, zeigt der folgende Artikel.

1. Foodtruck – Imbisswagen: Wo liegt der Unterschied?

Zunächst wollen wir jedoch ein wenig Definition betreiben. Das ist vor allem deshalb wichtig, weil der deutsche Imbisswagen in der Anglosphäre schlicht als Food Truck bezeichnet wird. Ist die Sache somit deckungsgleich?

Nein, ganz und gar nicht. In vielen nicht-englischsprachigen Ländern hat sich zwischen beiden Prinzipien eine mehr oder weniger strenge Trennlinie herauskristallisiert. Bei uns sieht es grob gesagt so aus:

  • ·         Ein Imbisswagen führt ausschließlich ein klassisches „Imbiss-Sortiment“. Also Pommes Frites, (Curry-)Würste, Frikadellen und dergleichen. Wichtigstes Markenzeichen ist, dass die allermeisten Speisen a) heiß sind, b) zuvor tiefgekühlt werden und c) zur Kategorie „Junkfood“ gehören.
  • ·         Ein Foodtruck hingegen kann zwar auch die genannten Speisen anbieten. Oftmals bieten Foodtrucker jedoch andere Leckereien an. Etwa üppig (selbst-)belegte Sandwiches, Salate usw. Grundsätzlich ist, auch wenn es klassisches Imbiss-Food ist, alles in höherer Qualität, meist selbstgemacht, manchmal regional.

Damit verhält sich der Foodtruck zum Imbisswagen ungefähr so, wie sich ein gutbürgerliches Restaurant zum Schnellrestaurant verhält: Es gibt gewisse Schnittmengen, insgesamt ist jedoch das Sortiment bei ersterem „hochwertiger“.

Das bedeutet, dass man sich hier auch die meisten Gedanken machen muss: Was will man eigentlich verkaufen? Dafür gibt es leider keine pauschale Antwort, denn diesen zentralen Punkt des Geschäftsmodells muss jeder für sich beantworten.

Wichtig sollte nur sein, dass man gewillt ist, sich von der Masse der Imbisswagen in Angebot und Qualität fernzuhalten – frittierte Tiefkühl-Pommes sind kein Alleinstellungsmerkmal.

Manche Foodtrucker wählen für maximale Sichtbarkeit Oldie-Vans. Auch um sich von der Imbisswagen-Masse abzuheben.

Unsplash.com, Nick Hillier

2. Es beginnt mit Papierkram

Es gibt in Deutschland nur weniges, das nicht reguliert wird – das Verkaufen von Lebensmitteln gehört nicht dazu; das gilt besonders, wenn es sich um das nicht-standortgebundene Verkaufen dreht.

Bevor man zur Tat schreiten kann, muss man zunächst zum Amt schreiten, denn man benötigt:

 

  1. §43 Infektionsschutzgesetz-Belehrung beim Gesundheitsamt
  2. Ausgefülltes Formular zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt (wird automatisch zugesendet)
  3. Gesundheitsrechtliche Erlaubnis vom Ordnungsamt
  4. Gesundheitszeugnis vom Gesundheitsamt
  5. Gewerbeschein für Gastronomen vom örtlichen Gewerbeam
  6. Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von der Gewerbeaufsicht
  7. Lebensmittelhygieneschulung beim Gesundheitsamt
  8. Schanklizenz vom örtlichen Gewerbeamt (falls man Alkohol verkaufen will)
  9. Unterrichtungsnachweis im Gaststättengewerbe von der IHK

 

Danach ist aber zumindest rechtlich alles wasserdicht und man kann handfest werden.

3. Der Truck

Natürlich, ohne Truck kein Foodtruck. Obwohl der Begriff eigentlich etwas übertrieben ist. Die meisten Food“trucks“ sind eigentlich eher Food-Vans auf der Größe eines Sprinters.

Hier sollte man abwägen, was man will. Natürlich passt in ein Fahrzeug jenseits der 3,5-Tonnen-Klasse mehr hinein. Das aber darf man dann nicht mehr mit dem normalen B-Klasse PKW-Führerschein steuern, muss eine Erlaubnis der Klasse C1 erwerben – nicht gerade günstig und zudem ist ein solches Fahrzeug natürlich auch sperrig, was die Wahl der Standorte erschweren kann.

Und auch wenn man dies geklärt hat, bleibt noch die Art des Trucks – denn natürlich kann man sich ein Rohfahrzeug kaufen, das man in Eigenregie zum vollkommen individuellen Foodtruck ausstattet. Ebenso gibt es jedoch mittlerweile auch Anbieter, die fix und fertig nach Kunden-Gusto ausgestattete Wagen vertrieben, natürlich ebenfalls zu gehobeneren Preisen.

Für die Speisequalität ist es zwar nicht nötig, dennoch gehört zum Foodtrucking auch ein angenehmes Flair durch die „Einrichtung“ und das optische Gesamtpaket.

Unsplash.com, Micheile Henderson

4. Die Ausstattung

Ein Truck, in dem man selbstgemachte Craft-Burger anbieten will, benötigt eine andere Ausstattung als einer, in dem man Sandwiches belegen möchte. Aus diesem Grund ist es nun nötig, sich bei einem spezialisierten Händler für Gastronomiebedarf umzusehen und die notwendigen Apparaturen für sich herauszufinden – bitte nicht vergessen, gegebenenfalls benötigt man auch noch ein ortsfestes Zutaten-/Kühllager mit einer eigenen Küche für die Vorbereitung.  

Auch hierbei muss man wieder die Auswahl treffen, denn prinzipiell gibt es zwei Möglichkeiten, das alles zu betreiben – Strom und Gas. Für die meisten Foodtrucker allerdings läuft es auch eine Mischung hinaus. Strom für die Kühlgeräte, Drehspieße usw. und Gas nur für die Wärmeerzeugung auf Grill und Co.

Einen Vorteil hat die Sache: Man kann grundsätzlich auf normale 230-Volt Geräte setzen, benötigt also keine speziellen Mobilgeräte. Allerdings bedingt das natürlich, dass man eine sichere Stromversorgung hat – der Truck selbst kann das nicht liefern. Wer also nicht die Möglichkeit haben wird, sich an den Standorten an die „Nabelschnur“ zu hängen, benötigt auch ein gut schallisoliertes Stromerzeuger-Aggregat.

Die Mindestausstattung ohne Rücksicht auf die tatsächlichen Speisen sieht so aus:

  • Doppelwaschbecken mit Heißwasserzufluss.
  • Je ein Tank für Trink- und Abwasser.
  • Abschließbare, getrennte Aufbewahrungsmöglichkeiten für Arbeitsmaterialien, Reinigungsmittel und Lebensmittel.
  • Eine hinreichend große Kühl- bzw. Gefriertruhe.
  • Harten Gastronomiebedingungen entsprechende Arbeitsplatten und Böden gemäß HACCP-System (glatte Oberfläche, abwaschbar, reinigungsmittelbeständig). Im Alltag verwenden die meisten Foodtrucker dafür Edelstahl.

Natürlich hat man in diesem Fall nur einen Berg an losen Geräten, die noch in den Truck eingebaut werden müssen. Nächste Hürde, denn solche tiefgreifenden Umbauten wollen vom TÜV abgenommen sein.

Aus dem Grund sollte man schon in der Frühphase des Projekts bei seiner zuständigen Prüfstelle vorstellig werden und mit ihnen das Projekt durchsprechen.

5. Ein Plan

Gutes Essen verkaufen, gerne mit wechselnden Standorten. Das ist nur das Grundkorsett des Foodtruckings. In der Realität muss man sich jedoch sehr präzise Gedanken darüber machen, wann man wo Aufstellung nehmen will.

Das ist nicht nur eine weitere rechtliche Hürde: Grundsätzlich benötigt man, wenn man von öffentlichen Flächen aus verkaufen möchte, eine Sondernutzungsgenehmigung nach § 16 des jeweiligen Landes-Straßengesetzes – die ist teilweise recht „schwierig“ zu bekommen, weshalb viele Foodtrucker auch Kooperationen mit Firmen eingehen, um von deren privaten Flächen (etwa Parkplatz) aus agieren zu können.

Und selbst wenn man eine Genehmigung hat, wollen manche Kommunen auch noch tagesaktuell für die Erlaubnis bezahlt werden.

Vor allem zu Beginn, wenn man noch unbekannt ist, ist es deshalb immens wichtig, viel Laufkundschaft zu haben und häufiger den Standort zu wechseln. Und erst wenn man Erfahrungen hat, wo das Geschäft wann besonders gut läuft, sollte man eine Auswahl treffen.

 

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