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Bauabnahme einer Immobilie
Wer ein Haus baut, hat viel Stress - und hoffentlich nicht allzu viel Ärger mit den Handwerkern und Bauleitern. Die Abnahme einer Baumaßnahme hat dabei entscheidende Bedeutung.
Vor der Bauabnahme
Treten Mängel
auf, dann muss der Handwerker oder Bauträger diese einwandfrei beheben,
damit er seinen Verpflichtungen vertragsgerecht nachkommt. In diesem Fall
muss der Bauunternehmer nachweisen, dass er die vereinbarte Leistung entsprechend
erbracht hat. Grundsätzlich kann der Handwerker oder Anbieter die Abnahme
erst verlangen, wenn die vereinbarte Bauleistung komplett fertig gestellt,
also vertragsgerecht und mängelfrei vollendet ist. Allerdings kann die
Abnahme nicht immer verweigert werden. Grundlage dafür ist häufig
die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB).
Nach der Bauabnahme
Generell betrachtet
hat der Immobilienerwerber nun wesentlich schlechtere Karten, seine Rechte
durchzusetzen. Denn er muss nun die fehlerhafte Herstellung nachweisen. Allerdings
tritt ab diesem Zeitpunkt die Gewährleistungsfrist ein. Gewährleistung
ist - anders als die Garantie - die Haftung für Herstellungsfehler.
Verschleiß und ähnliches kann mit ihr nicht begründet werden.
Grundlage ist das Bürgerliche Gesetzbuch, die Makler- und Bauträgerverordnung
sowie die VOB. Wichtig ist es, für die Reklamation die Fristen einzuhalten.
wissen.de-Tipp:
Bauherren sollten immer das Kleingedruckte eines Bauvertrages genau durchlesen.
Bei Zweifeln helfen die Verbraucherzentralen weiter. Niemand sollte sich zu
einer Unterschrift oder einer Bauabnahme nötigen lassen. Nach der Bauabnahme
ist nämlich die Durchsetzbarkeit von Vertragsstrafen für den Immobilienerwerber
ungleich schwieriger.