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Antibiotikaprophylaxe

die Gabe eines Antibiotikums zur Vorbeugung einer Infektionskrankheit, nicht zur Behandlung einer bereits bestehenden Krankheit. Eine Antibiotikaprophylaxe ist in verschiedenen Situationen nötig, z. B. bei operativen Eingriffen im Magen-Darm-Trakt oder bei der Einpflanzung von künstlichen Gelenken. Bei Patienten mit bestimmten Herzproblemen (z. B. künstlichen Herzklappen oder Herzfehlern) ist eine Antibiotikaprophylaxe auch schon bei kleineren Eingriffen sinnvoll (zahnärztliche Maßnahme), damit das Endokarditisrisiko möglichst klein gehalten wird. Tritt bei einem Patienten eine äußerst ansteckende Krankheit auf (z. B. bakterielle Meningitis), werden die Kontaktpersonen auch vorbeugend mit Antibiotika behandelt, um jedes Erkrankungsrisiko möglichst auszuschließen. Eine Antibiotikaprophylaxe sollte nur nach strenger Indikationsstellung durchgeführt werden, damit sich bei den antibiotikaempfindlichen Keimen keine Resistenzen bilden können.