Lexikon
Landesbauordnung
Gesetze der Länder, die die Durchführung einzelner Bauvorhaben regeln (im Gegensatz zum Baugesetzbuch, das die rechtliche Ordnung der Nutzbarkeit von Grundflächen allgemein festlegt). Die Landesbauordnungen befassen sich mit der Errichtung, Änderung, Nutzung, Instandsetzung und dem Abbruch einzelner Bauten; Ziel der Gesetze ist die Abwehr von Gefahren, die ein Bau verursachen kann (z. B. im Hinblick auf Standfestigkeit, Feuersicherheit, Belüftung), und von Verunstaltungen der Umgegend durch ästhetisch schlecht gestaltete Bauten, die Wahrung der Belange des Straßenverkehrs, der Sozial- und Wohlfahrtspflege und die Festlegung der öffentlich-rechtlichen Pflichten der am Bau Beteiligten (z. B. des Bauherrn oder Bauleiters) sowie des beim Bau einzuhaltenden Verwaltungsverfahrens. Zur Ausführung der Landesbauordnungen sind zahlreiche Rechtsverordnungen (z. B. Bauvorlagen-, Versammlungsstätten-, Garagen-, Campingplatzverordnung) und Ortsbausatzungen ergangen.
Wissenschaft
It started with a kiss
Eine neue astronomische Studie förderte kürzlich pikante Informationen zutage: Im ewigen Eis des äußeren Sonnensystems kam es anscheinend vor einigen Milliarden Jahren zu einer heißen Liebschaft. Wer ist das auf frischer Tat ertappte Paar? Pluto und sein größter Mond Charon. Die beiden tiefgefrorenen Welten sorgen nicht nur dank...
Wissenschaft
Manipulierte Träume
Werbung – das sind bunte Straßenplakate, Jingles im Radio und Spots in Kino und Fernsehen. Doch es könnte künftig neue Werbeflächen geben: unsere Träume. von DÉSIRÉE KARGE Robert Stickgold macht sich Sorgen. „Das kann unsere Erinnerungen verändern, Politiker können damit unsere Meinung manipulieren, und Süchtige drohen dadurch,...