Lexikon
Landesbauordnung
Gesetze der Länder, die die Durchführung einzelner Bauvorhaben regeln (im Gegensatz zum Baugesetzbuch, das die rechtliche Ordnung der Nutzbarkeit von Grundflächen allgemein festlegt). Die Landesbauordnungen befassen sich mit der Errichtung, Änderung, Nutzung, Instandsetzung und dem Abbruch einzelner Bauten; Ziel der Gesetze ist die Abwehr von Gefahren, die ein Bau verursachen kann (z. B. im Hinblick auf Standfestigkeit, Feuersicherheit, Belüftung), und von Verunstaltungen der Umgegend durch ästhetisch schlecht gestaltete Bauten, die Wahrung der Belange des Straßenverkehrs, der Sozial- und Wohlfahrtspflege und die Festlegung der öffentlich-rechtlichen Pflichten der am Bau Beteiligten (z. B. des Bauherrn oder Bauleiters) sowie des beim Bau einzuhaltenden Verwaltungsverfahrens. Zur Ausführung der Landesbauordnungen sind zahlreiche Rechtsverordnungen (z. B. Bauvorlagen-, Versammlungsstätten-, Garagen-, Campingplatzverordnung) und Ortsbausatzungen ergangen.
Wissenschaft
Wer lebt zu unseren Füßen?
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Wissenschaft
Wenn das Gehirn ausfällt
Forschende entwickeln Implantate und Wearables, um Patienten das Leben mit Epilepsie zu erleichtern. von SUSANNE DONNER Viele ahnen es sicherlich nicht: Aber fast jeder Zehnte hierzulande erlebt im Laufe seines Lebens tatsächlich selbst einen epileptischen Anfall. Nicht selten wird er durch ein konkretes Ereignis ausgelöst: Nach...