Lexikon
Landesbauordnung
Gesetze der Länder, die die Durchführung einzelner Bauvorhaben regeln (im Gegensatz zum Baugesetzbuch, das die rechtliche Ordnung der Nutzbarkeit von Grundflächen allgemein festlegt). Die Landesbauordnungen befassen sich mit der Errichtung, Änderung, Nutzung, Instandsetzung und dem Abbruch einzelner Bauten; Ziel der Gesetze ist die Abwehr von Gefahren, die ein Bau verursachen kann (z. B. im Hinblick auf Standfestigkeit, Feuersicherheit, Belüftung), und von Verunstaltungen der Umgegend durch ästhetisch schlecht gestaltete Bauten, die Wahrung der Belange des Straßenverkehrs, der Sozial- und Wohlfahrtspflege und die Festlegung der öffentlich-rechtlichen Pflichten der am Bau Beteiligten (z. B. des Bauherrn oder Bauleiters) sowie des beim Bau einzuhaltenden Verwaltungsverfahrens. Zur Ausführung der Landesbauordnungen sind zahlreiche Rechtsverordnungen (z. B. Bauvorlagen-, Versammlungsstätten-, Garagen-, Campingplatzverordnung) und Ortsbausatzungen ergangen.
Wissenschaft
Der grüne Gigant
Vegane Nahrungsmittel, hochwertige Textilien, Bio-Plastik, Carbonfasern, Biogas oder Flugbenzin: All das wächst quasi auf der Wiese. Nun wollen Wissenschaftler das Gras als universellen Rohstoff erschließen. von ROLF HEßBRÜGGE Es gibt so viele große Zukunftsthemen, und alle sind sie dringlich: Wie können wir fossile Energieträger...
Wissenschaft
Bakterieller Kälteschutz für Würmer
Eine Symbiose mit Bakterien ermöglicht es drei Arten von Meereswürmern, in einer extremen Umwelt zu überleben: Dank bakterieller Kälteschutzproteine können die wechselwarmen Würmer das Meeressediment der Antarktis besiedeln. Das zeigt eine Studie anhand von Analysen des Erbguts und der Proteine der Würmer. Die Bakterien wiederum...