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Bauleiter

verantwortlicher Fachmann, der die örtliche Aufsicht über die Ausführung eines Bauwerks hat. An größeren Baustellen bestehen für gewöhnlich zwei Bauleitungen: 1. Bauleiter des Bauunternehmers. Er ist u. a. für die planmäßige und zeitgerechte Ausführung sowie die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften verantwortlich und stellt die Abrechnung auf. 2. der Bauleiter der Bauherrschaft wird gewöhnlich vom Büro des Entwurfsverfassers (Bauamt, Ingenieur- oder Architekturbüro) beigestellt. Er überwacht die Arbeitsausführung der Unternehmer, überprüft die Abrechnungen und veranlasst die Vergütung der erbrachten Bauleistungen.

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