Lexikon

Baudispens

[
der
]
die mit einer Baugenehmigung erteilte Erlaubnis, mit einem Bauwerk von einzelnen öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften abzuweichen, oder die in ihr enthaltene Anwendung einer Ausnahmeregelung. Der Baudispens von zwingenden Vorschriften ist in Härtefällen oder bei Allgemeinwohl- oder städtebaulichen Gründen zulässig, er heißt Befreiung; der Baudispens von nachgiebigen Regel- oder Sollvorschriften oder die Anwendung von Ausnahmevorschriften heißt Ausnahme(-bewilligung). Von Vorschriften eines Bebauungsplans kann nach § 31 Baugesetzbuch vom 23. 9. 2004 von den übrigen öffentlich -rechtlichen Bauvorschriften aufgrund der Landesbauordnungen dispensiert werden.
PFAS
Wissenschaft

Mit Bakterien gegen „Ewigkeitschemikalien“

Für Kochgeschirr, Outdoorkleidung und viele andere Anwendungsbereiche dienen Per- und Polyfluoralkylverbindungen (PFAS) als Antihaft- und Imprägniermittel. Das Problem: Die Verbindungen gelten als nahezu unzerstörbar, reichern sich daher in der Umwelt und unserer Nahrung an und schaden unserer Gesundheit. Eine Studie deutet nun...

Atom
Wissenschaft

Atomare Antreiber

Neue Katalysatoren sollen umweltverträgliche und preisgünstige Produkte ermöglichen, etwa für den Einsatz in Medizin, Landwirtschaft oder Elektroautos mit Brennstoffzellen. von REINHARD BREUER Es begann mit einem Knall. Man schrieb das Jahr 1823. Da mischte Johann Wolfgang Döbereiner Luft und Wasserstoff, dann brachte er das...

Weitere Lexikon Artikel

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch