Lexikon
Baudispens
[
der
]die mit einer Baugenehmigung erteilte Erlaubnis, mit einem Bauwerk von einzelnen öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften abzuweichen, oder die in ihr enthaltene Anwendung einer Ausnahmeregelung. Der Baudispens von zwingenden Vorschriften ist in Härtefällen oder bei Allgemeinwohl- oder städtebaulichen Gründen zulässig, er heißt Befreiung; der Baudispens von nachgiebigen Regel- oder Sollvorschriften oder die Anwendung von Ausnahmevorschriften heißt Ausnahme(-bewilligung). Von Vorschriften eines Bebauungsplans kann nach § 31 Baugesetzbuch vom 23. 9. 2004 von den übrigen öffentlich -rechtlichen Bauvorschriften aufgrund der Landesbauordnungen dispensiert werden.
Wissenschaft
„Urpferd“ war gar kein Pferd
Eine Stammbaumanalyse mithilfe von Fossilien liefert überraschende neue Einblicke in die Evolution von Pferden und verwandten Huftieren vor rund 55 Millionen Jahren. Demnach war das bislang als „Urpferd“ geltende Hyracotherium nicht so eng mit Pferden verwandt wie gedacht. Zudem zeigte sich, dass der älteste gemeinsame Vorfahre...
Wissenschaft
Ammoniak statt Wasserstoff?
Während für die Energiewende weiterhin große Hoffnungen auf Wasserstoff als Energieträger ruhen, rückt ein weiterer „Wundertreibstoff“ zunehmend in den Blick der Energiewirtschaft: Ammoniak. Diese chemische Verbindung aus einem Stickstoffatom und drei Wasserstoffatomen (kurz NH3), als Energieträger zu verwenden, ist keine ganz...