Lexikon
Baudispens
[
der
]die mit einer Baugenehmigung erteilte Erlaubnis, mit einem Bauwerk von einzelnen öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften abzuweichen, oder die in ihr enthaltene Anwendung einer Ausnahmeregelung. Der Baudispens von zwingenden Vorschriften ist in Härtefällen oder bei Allgemeinwohl- oder städtebaulichen Gründen zulässig, er heißt Befreiung; der Baudispens von nachgiebigen Regel- oder Sollvorschriften oder die Anwendung von Ausnahmevorschriften heißt Ausnahme(-bewilligung). Von Vorschriften eines Bebauungsplans kann nach § 31 Baugesetzbuch vom 23. 9. 2004 von den übrigen öffentlich -rechtlichen Bauvorschriften aufgrund der Landesbauordnungen dispensiert werden.
Wissenschaft
Entscheidend ist, was hinten rauskommt
Es ist Sommer, unser Essen wird immer bunter, Obst und Gemüse übertreffen sich in ihrer Farbenpracht, und die Tafeln auf Grillfesten wirken wie barocke Gemälde. Wir lassen es uns schmecken, verdauen die Köstlichkeiten und scheiden aus, was übrig bleibt. Währenddessen passiert allerdings etwas Bemerkenswertes: denn egal wie...
Wissenschaft
Dicke Kleidung bringt’s nicht
Warum man an kalten Tagen in dicker Kleidung unter Umständen stärker friert als in dünner, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Unter dem Begriff „gefühlte Temperatur“ kann sich mittlerweile jeder etwas vorstellen und weiß daher, dass das Wohlbefinden im Freien nicht nur von der gemessenen Temperatur, sondern maßgeblich von anderen...