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Wozu dient die Einbürgerung?

Mit der Einbürgerung wird einem Ausländer in einem staatsrechtlichen Hoheitsakt die Staatsangehörigkeit verliehen. Dazu müssen verschiedene Auflagen wie Aufenthalt und Wohnsitz im Inland, gesicherter Lebensunterhalt sowie Unbescholtenheit erfüllt werden. 2004 wurden in Deutschland genau 127 153 Ausländer eingebürgert, die größte Gruppe stellten mit etwa einem Drittel die Türken.

Geregelt wird die Einbürgerung über das Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) von 2000. Die Innenminister der Länder einigten sich im Mai 2006 außerdem darauf, dass sich Einbürgerungswillige in Deutsch verständigen können und einen im Bundesgebiet einheitlichen Einbürgerungskurs absolvieren müssen. In einigen Bundesländern werden schon heute Einbürgerungstests durchgeführt, mit denen die politische und ethische Gesinnung sowie bestimmtes staatsbürgerliches Wissen eines Einbürgerungswilligen überprüft werden.

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