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Wozu dient die Einbürgerung?
Mit der Einbürgerung wird einem Ausländer in einem staatsrechtlichen Hoheitsakt die Staatsangehörigkeit verliehen. Dazu müssen verschiedene Auflagen wie Aufenthalt und Wohnsitz im Inland, gesicherter Lebensunterhalt sowie Unbescholtenheit erfüllt werden. 2004 wurden in Deutschland genau 127 153 Ausländer eingebürgert, die größte Gruppe stellten mit etwa einem Drittel die Türken.
Geregelt wird die Einbürgerung über das Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) von 2000. Die Innenminister der Länder einigten sich im Mai 2006 außerdem darauf, dass sich Einbürgerungswillige in Deutsch verständigen können und einen im Bundesgebiet einheitlichen Einbürgerungskurs absolvieren müssen. In einigen Bundesländern werden schon heute Einbürgerungstests durchgeführt, mit denen die politische und ethische Gesinnung sowie bestimmtes staatsbürgerliches Wissen eines Einbürgerungswilligen überprüft werden.
News der Woche 15.11.2024
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Die vermessene und vermessende Welt
Als Knabe habe ich mit meinen Freunden über den Witz gelacht, in dem eine Fahrlehrerin ihrer Schülerin sagt, sie solle das Hindernis auf der Straße umfahren, wobei sie jedoch das Verb falsch betont – nämlich auf der ersten Silbe. Solch einen schönen Unterschied gibt es bei dem Wort „vermessen“ zwar nicht, man kann bei ihm […]...