Wissensbibliothek
Wozu dient die Einbürgerung?
Mit der Einbürgerung wird einem Ausländer in einem staatsrechtlichen Hoheitsakt die Staatsangehörigkeit verliehen. Dazu müssen verschiedene Auflagen wie Aufenthalt und Wohnsitz im Inland, gesicherter Lebensunterhalt sowie Unbescholtenheit erfüllt werden. 2004 wurden in Deutschland genau 127 153 Ausländer eingebürgert, die größte Gruppe stellten mit etwa einem Drittel die Türken.
Geregelt wird die Einbürgerung über das Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) von 2000. Die Innenminister der Länder einigten sich im Mai 2006 außerdem darauf, dass sich Einbürgerungswillige in Deutsch verständigen können und einen im Bundesgebiet einheitlichen Einbürgerungskurs absolvieren müssen. In einigen Bundesländern werden schon heute Einbürgerungstests durchgeführt, mit denen die politische und ethische Gesinnung sowie bestimmtes staatsbürgerliches Wissen eines Einbürgerungswilligen überprüft werden.
Aufgeschäumt
Ob zum Reinigen, Feuerlöschen oder als schusssicherer Panzer: Schaumartige Materialien lassen sich vielseitig einsetzen – und verblüffen die Forscher immer wieder mit neuen Eigenschaften. von REINHARD BREUER Die Prunkkutsche hat schon bessere Tage gesehen. Die 300 Jahre alte Karosse, die im Marstallmuseum des Nymphenburger...
Die Direktorin der Dinge
„In der Natur nimmt die Entropie die Rolle des Direktors ein, die Energie aber nur die eines Buchhalters.“ So hat der große Physiker Arnold Sommerfeld einmal die Aufgaben der beiden physikalischen Größen mit den ähnlich klingenden Namen unterschieden. Die Karriere der beiden Begriffe Energie und Entropie begann im 19. Jahrhundert...