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Baulandumlegung

Maßnahme zur Neuordnung solcher Gebiete, in denen sich die einzelnen Grundstücke nach Lage, Form und Größe nicht für eine städtebaulich zweckmäßige Bebauung eignen; im Bundesbaugesetz geregelt. Die Baulandumlegung wird von den Gemeinden nach oder im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplans (Bauleitplanung) für das betreffende Gebiet folgendermaßen durchgeführt: Die Grundstücke des Umlegungsgebiets werden zu einer sog. Umlegungsmasse zusammengefasst. Aus dieser werden vorweg die Flächen ausgeschieden, die der Bebauungsplan als Straße, Grünfläche oder Ähnliches für öffentliche Zwecke in Anspruch nimmt. Aus der danach noch übrigen Verteilungsmasse werden an die Beteiligten im Verhältnis von Größe und Wert der eingebrachten Grundstücke neue Grundstücke ausgegeben, die sich nach Größe, Lage und Form für eine zweckmäßige Bebauung eignen.
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