Lexikon
Städtebauförderungsgesetz
Bundesgesetz von 1971, 1976 neu gefasst, 1986 in das Baugesetzbuch aufgenommen, zur Erleichterung und Verbesserung der Bauplanung und der Stadtentwicklung. Das Städtebauförderungsgesetz gibt der Stadtplanung u. a. das Recht, in Sanierungs- und Entwicklungsgebieten Abbruch-, Bau- und Modernisierungsgebote zu erlassen. Es schreibt die Aufstellung von Finanzierungsplänen und Sozialplänen vor, die (besonders in Sanierungsgebieten) den Bedürfnissen der Bewohner Rechnung tragen sollen.
Wissenschaft
News der Woche 19.09.2025
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Die neuen Softies
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