Lexikon

Nachbarrecht

nähere Bestimmung des Inhalts des Grundeigentums durch Vorschriften über das Rechtsverhältnis des Grundeigentümers zu den Eigentümern der Nachbargrundstücke, geregelt in §§ 906924 BGB und in landesrechtlichen Vorschriften; besonders bedeutsam ist das Nachbarrecht für Grenzen, Immissionen, Notweg, Überbau, Überfall und Überhang. Ähnlich in Österreich (§§ 850853, 340343, 364 ff. ABGB) und in der Schweiz (Art. 684 ff., 676 Abs. 2 ZGB).
Endometriose
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Regel-mäßig Schmerzen

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Weberknecht unter UV
Wissenschaft

Biofluoreszenz: Leuchtende Signale im Regenwald

Viele Tiere zeigen bei Bestrahlung mit Sonnenlicht oder UV-Licht subtile Leuchtmuster – sie fluoreszieren. Wozu diese Biofluoreszenz dient, ist jedoch meist unklar., Jetzt haben Zoologen im peruanischen Regenwald Weberknechte entdeckt, die ein bei Mondlicht und Dämmerung blaugrün leuchtendes Rückenmuster tragen. Diese Struktur...

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