Lexikon

Nachbarrecht

nähere Bestimmung des Inhalts des Grundeigentums durch Vorschriften über das Rechtsverhältnis des Grundeigentümers zu den Eigentümern der Nachbargrundstücke, geregelt in §§ 906924 BGB und in landesrechtlichen Vorschriften; besonders bedeutsam ist das Nachbarrecht für Grenzen, Immissionen, Notweg, Überbau, Überfall und Überhang. Ähnlich in Österreich (§§ 850853, 340343, 364 ff. ABGB) und in der Schweiz (Art. 684 ff., 676 Abs. 2 ZGB).
Text
Wissenschaft

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