Lexikon
Nachbarrecht
nähere Bestimmung des Inhalts des Grundeigentums durch Vorschriften über das Rechtsverhältnis des Grundeigentümers zu den Eigentümern der Nachbargrundstücke, geregelt in §§ 906–924 BGB und in landesrechtlichen Vorschriften; besonders bedeutsam ist das Nachbarrecht für Grenzen, Immissionen, Notweg, Überbau, Überfall und Überhang. – Ähnlich in Österreich (§§ 850–853, 340–343, 364 ff. ABGB) und in der Schweiz (Art. 684 ff., 676 Abs. 2 ZGB).
Wissenschaft
Hilft ein Krebsmedikament gegen Alzheimer?
Bei Alzheimer ist unter anderem der Glukosestoffwechsel im Gehirn beeinträchtigt, sodass die Nervenzellen nicht mehr ausreichend versorgt werden. Ein Medikament, das derzeit als Krebstherapie getestet wird, könnte dabei helfen, die Demenz in Teilen sogar rückgängig zu machen, statt sie nur zu verzögern. Das legt eine Studie...
Wissenschaft
Klimawäsche für die Atmosphäre
Der weitere Anstieg der CO2-Konzentration in der irdischen Lufthülle wird sich nur stoppen lassen, wenn die Emissionen sinken – und der Atmosphäre überdies Klimagas entzogen wird. von HARTMUT NETZ Die Frage, wie sich der Klimawandel bremsen oder gar stoppen ließe, beantwortet der Science-Fiction-Kurzfilm „The Great Endeavor“ – ...