Lexikon

Überhang

das Eindringen von Wurzeln oder Zweigen vom Nachbargrundstück, durch das der Gebrauch des eigenen Grundstücks beeinträchtigt wird. Die Wurzeln und (nach einer Frist) auch die Zweige können vom Eigentümer abgeschnitten und behalten werden (§ 910 BGB).
Ebenso in Österreich, auch ohne Fristsetzung (§ 422 ABGB). Ähnlich auch in der Schweiz, doch bedarf es in allen Fällen einer Fristsetzung.
Feld, Wald, Bäume
Wissenschaft

Spurensuche aus der Luft

Luftbildarchäologen halten Ausschau nach verräterischen Merkmalen etwa in Getreidefeldern, um verborgene Baureste aufzuspüren. Dabei profitieren sie von den Effekten des Klimawandels. von ROLF HEßBRÜGGE Wenn Ronald Heynowski auf den Soziussitz der kleinen Ikarus- C42-Propellermaschine klettert, nimmt er neben einer...

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Wissenschaft

Am Rand der Raumzeit

Wenn unser Universum aus einer Singularität entsprungen wäre, bliebe der Urknall ein Mysterium. Doch Kosmologen wollen sich damit nicht abfinden. von RÜDIGER VAAS Hat die Welt einen Anfang oder existiert sie ewig? Diese höchst kontroverse Frage ist uralt – älter als die moderne Kosmologie, die auf der Allgemeinen...

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