Lexikon

Überhang

das Eindringen von Wurzeln oder Zweigen vom Nachbargrundstück, durch das der Gebrauch des eigenen Grundstücks beeinträchtigt wird. Die Wurzeln und (nach einer Frist) auch die Zweige können vom Eigentümer abgeschnitten und behalten werden (§ 910 BGB).
Ebenso in Österreich, auch ohne Fristsetzung (§ 422 ABGB). Ähnlich auch in der Schweiz, doch bedarf es in allen Fällen einer Fristsetzung.
Wissenschaft

Assistent, Baukasten, Chamäleon

An pfiffigen Ideen, wie das Autofahren zu einer ganz neuen Form von Erlebnis werden kann, mangelt es den Forschern nicht. Sie setzen dabei unter anderem auf intelligente Systeme, feinfühlige Technik und eine Rundumvernetzung. von HEIKE STÜVEL Mobilitätsforscher sind überzeugt: Die Autobranche wird sich in den nächsten Jahren und...

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Wissenschaft

Rettet uns der Wasserstoff?

Wasserstoff hat das chemische Symbol H und ist das erste Element im Periodensystem. Er liegt normalerweise als Gas vor. Mischt man ihn mit Sauerstoff und führt Energie hinzu, bekommt man Wasser. Bei dieser „Knallgasreaktion“ wird mehr Energie freigesetzt als benötigt. Wasserstoff eignet sich daher zur Energiegewinnung. Und weil...

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