Lexikon

Überhang

das Eindringen von Wurzeln oder Zweigen vom Nachbargrundstück, durch das der Gebrauch des eigenen Grundstücks beeinträchtigt wird. Die Wurzeln und (nach einer Frist) auch die Zweige können vom Eigentümer abgeschnitten und behalten werden (§ 910 BGB).
Ebenso in Österreich, auch ohne Fristsetzung (§ 422 ABGB). Ähnlich auch in der Schweiz, doch bedarf es in allen Fällen einer Fristsetzung.
Drohne, fliegen, Stadt
Wissenschaft

Jagd auf gefährliche Drohnen

Immer wieder dringen Drohnen in sicherheitsrelevante Bereiche ein. Ingenieure arbeiten zusammen mit Polizei und Unternehmen an wirksamen Schutztechniken. von MICHAEL VOGEL An die Vorweihnachtszeit 2018 erinnern sich viele Beschäftigte am Londoner Flughafen Gatwick mit Kopfschütteln. 33 Stunden lang war der Flugbetrieb fast...

Solar, Solarzelle, Perowskit-Material
Wissenschaft

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