Lexikon
Grenze
bürgerliches Recht
Die Eigentümer von Nachbargrundstücken sind einander verpflichtet, an der Errichtung oder Wiederherstellung fester Grenzzeichen mitzuwirken; zur Benutzung von Grenzeinrichtungen sind sie im Zweifel gemeinschaftlich berechtigt (§§ 919, 921 BGB). – Für Österreich sind die Bestimmungen über Erneuerung und Berichtigung der Grenzen in den §§ 850–853 ABGB enthalten. In der Schweiz sind die entsprechenden Bestimmungen in Art. 668–670 und 697 ZGB getroffen. Nachbarrecht.
Wissenschaft
Ganz schön bizarr
Schon die vorletzte Folge dieser Kolumne ging von dem allzu gerne bemühten Allgemeinplatz aus, dass in der Wissenschaft jedes Ergebnis die Tür zu neuen Fragen öffnet. Diese Folge tut es wieder, startet von dort aus aber in eine andere Richtung. Denn so einleuchtend diese Feststellung auch sein mag, so sollte zugleich umgekehrt...
Wissenschaft
Matriarchinnen und ihre Familien
Orcas leben in Familien, befreundeten Familiengruppen und Clans. Der Kopf einer Familie ist ein älteres Weibchen. Vor rund 50 Jahren begannen Biologen rund um Vancouver Island mit der systematischen Erforschung der Orcas. von BETTINA WURCHE Wie Schwerter ragen die Rückenflossen der Orcas empor, ihre schwarz glänzenden Rücken...
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