Lexikon

Grenze

bürgerliches Recht
Die Eigentümer von Nachbargrundstücken sind einander verpflichtet, an der Errichtung oder Wiederherstellung fester Grenzzeichen mitzuwirken; zur Benutzung von Grenzeinrichtungen sind sie im Zweifel gemeinschaftlich berechtigt (§§ 919, 921 BGB). Für Österreich sind die Bestimmungen über Erneuerung und Berichtigung der Grenzen in den §§ 850853 ABGB enthalten. In der Schweiz sind die entsprechenden Bestimmungen in Art. 668670 und 697 ZGB getroffen. Nachbarrecht.
Wissenschaft

Das Inseluniversum

Die größte Entdeckung aller Zeiten: Wie ein paar Sterne vor 100 Jahren alles verändert haben. von RÜDIGER VAAS Harlow Shapley war eine Art zweiter Kopernikus; und er wäre vielleicht sogar ein dritter geworden, wenn er seine Meinung nicht irrtümlich und voreilig geändert hätte. Nikolaus Kopernikus hatte mit seinem ab 1509...

Norwegen
Wissenschaft

Geologie im Zeitraffer

Die Meere absorbieren große Mengen CO2 und bremsen so die Erderwärmung. Könnte die Zugabe von Gesteinsmehl den Prozess beschleunigen? von TIM KALVELAGE (Text und Fotos) Nach kurzer Fahrt vom Bootsanleger der meeresbiologischen Station auf den Raunefjord hinaus machen die Forschenden am „Mesokosmos Nummer eins“ fest. Zwischen...

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