Lexikon
Grenze
bürgerliches Recht
Die Eigentümer von Nachbargrundstücken sind einander verpflichtet, an der Errichtung oder Wiederherstellung fester Grenzzeichen mitzuwirken; zur Benutzung von Grenzeinrichtungen sind sie im Zweifel gemeinschaftlich berechtigt (§§ 919, 921 BGB). – Für Österreich sind die Bestimmungen über Erneuerung und Berichtigung der Grenzen in den §§ 850–853 ABGB enthalten. In der Schweiz sind die entsprechenden Bestimmungen in Art. 668–670 und 697 ZGB getroffen. Nachbarrecht.
Wissenschaft
Die Sonderlinge
Sie unterscheiden sich grundlegend von allen anderen elektrochemischen Energiespeichern: Redox-Flow-Batterien. Forscher arbeiten daran, sie preiswerter und nachhaltiger zu machen. von FRANK FRICK Der Forschungsbericht von Lawrence Thaller beginnt recht unspektakulär: Für Systeme zu einer dezentralen Stromversorgung, die entweder...
Wissenschaft
Bakterielles Gift verschlimmert Colitis ulcerosa
Die chronisch-entzündliche Darmerkrankung Colitis ulcerosa geht mit Bauchschmerzen, Durchfall und Darmblutungen einher. Ihre Auslöser sind allerdings noch weitgehend ungeklärt. Nun sind Forschende einer Ursache auf die Spur gekommen. Demnach produzieren bestimmte Bakterien ein Gift, dass die Makrophagen in der Darmschleimhaut...
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