Lexikon

Grenze

bürgerliches Recht
Die Eigentümer von Nachbargrundstücken sind einander verpflichtet, an der Errichtung oder Wiederherstellung fester Grenzzeichen mitzuwirken; zur Benutzung von Grenzeinrichtungen sind sie im Zweifel gemeinschaftlich berechtigt (§§ 919, 921 BGB). Für Österreich sind die Bestimmungen über Erneuerung und Berichtigung der Grenzen in den §§ 850853 ABGB enthalten. In der Schweiz sind die entsprechenden Bestimmungen in Art. 668670 und 697 ZGB getroffen. Nachbarrecht.
Astronomen, Welt, Aussicht
Wissenschaft

Leben in der Höllenwelt?

Verwirrende Venus: Forscher streiten um Biomoleküle in der Atmosphäre unseres Nachbarplaneten. von RÜDIGER VAAS Zürne der Schönheit nicht, dass sie schön ist, dass sie verdienstlos, wie der Lilie Kelch, prangt durch der Venus Geschenk! Lass sie die Glückliche sein! Du schaust sie, du bist der Beglückte“, heißt es in Friedrich...

Brücke
Wissenschaft

Lebende Bauten

Architekten und Ingenieure entwickeln Bauwerke aus lebenden Pflanzen. Das ist nicht nur umweltfreundlich, sondern bietet noch etliche weitere Vorteile. von HARTMUT NETZ Kann man ein Gebäude pflanzen? Ja, versichern die Verfechter der Baubotanik. Die Protagonisten dieser noch jungen architektonischen Disziplin errichten Bauwerke...

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