Lexikon

Grenze

bürgerliches Recht
Die Eigentümer von Nachbargrundstücken sind einander verpflichtet, an der Errichtung oder Wiederherstellung fester Grenzzeichen mitzuwirken; zur Benutzung von Grenzeinrichtungen sind sie im Zweifel gemeinschaftlich berechtigt (§§ 919, 921 BGB). Für Österreich sind die Bestimmungen über Erneuerung und Berichtigung der Grenzen in den §§ 850853 ABGB enthalten. In der Schweiz sind die entsprechenden Bestimmungen in Art. 668670 und 697 ZGB getroffen. Nachbarrecht.
Heizen, Wärme, Rauch
Wissenschaft

Verheizt!

Heizen mit Holz statt mit Öl gilt als Beitrag zum Klimaschutz. Doch Wissenschaftler warnen: Die Abgase aus Holzöfen sorgen nicht nur für schmutzige Luft, sondern führen zu steigenden Treibhausgas-Emissionen. von GÜVEN PURTUL Das erste von Menschenhand entfachte Feuer war ein Meilenstein der Zivilisation. Über 30.000 Jahre später...

Wissenschaft

Nacht-Beleuchtung verhärtet Insektenfutter

Der ökologische Schaden von künstlicher Nacht-Beleuchtung kann vielschichtig sein, verdeutlicht eine Studie: Im nächtlichen Licht von Straßenlaternen entwickeln Bäume demnach vergleichsweise harte Blätter, die von Insekten offenbar weniger gefressen werden. Dieser Effekt könnte die Grundlage der Nahrungskette in...

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