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Überbau

Recht
versehentliches Bauen über die Grenze des eigenen Grundstücks. Der Nachbar muss den Überbau dulden, wenn er nicht vor oder sofort nach Überschreitung der Grenze Widerspruch erhoben hat, kann aber als Entschädigung eine Geldrente und ggf. Schadensersatz verlangen (§ 912 BGB).

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