Lexikon

Dienstbarkeiten

Servituten
im bürgerlichen Recht Gruppe von dinglichen Rechten an einem fremden Grundstück, und zwar Grunddienstbarkeiten (Prädialservituten), die das Benutzungsrecht des Eigentümers zugunsten des jeweiligen Eigentümers eines anderen Grundstücks einschränken, und beschränkte persönliche Dienstbarkeiten (Personalservituten), die dieses Recht zugunsten einer bestimmten Person einschränken, sowie der Nießbrauch (§§ 10181093 BGB). Das
österreichische
Recht kennt Grund-, persönliche, unregelmäßige und Scheindienstbarkeiten (§§ 472 ff. ABGB). Im
schweizerischen
Recht sind die Grunddienstbarkeiten in Art. 730 ff. ZGB geregelt.
Nahaufnahme des Implantats
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Ein extrem niedriger Blutzuckerspiegel kann für Menschen mit Typ-1-Diabetes lebensbedrohlich sein. Patienten spritzen sich in dieser Situation normalerweise ein Hormon namens Glukagon, das den Blutzucker wieder reguliert. Doch es gibt auch Diabetes-Patienten, die ihren gefährlichen Zustand nicht bemerken, etwa weil sie schlafen,...

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