Lexikon
dingliche Rechte
Sachenrechteim bürgerlichen Recht Befugnisse zur absoluten (gegen jedermann wirkenden) unmittelbaren Sachherrschaft (Gegensatz: obligatorische Rechte). Sie sind im 3. Buch des BGB (Sachenrecht) geregelt. Außer dem vollen dinglichen Recht, dem Eigentum, gibt es danach als beschränkte dingliche Rechte Vorkaufsrecht, Dienstbarkeiten und (Grund-)Pfandrechte; außerhalb des BGB insbesondere das Erbbaurecht und das Wohnungseigentum.
Wissenschaft
Moore fürs Klima
Intakte Moore binden Kohlendioxid – und sind damit ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz. von KLAUS JACOB Das Moor war über viele Jahrhunderte der Inbegriff für Abgeschiedenheit, Angst und Armut. Dort lauerte das Böse. Nur die ärmsten Menschen siedelten, wo nachts Irrlichter herumgeisterten und uralte Leichen ans Licht kamen. Wo...
Wissenschaft
Die Ozeane heizen dem Klima ein
Die Weltmeere verändern sich tiefgreifend: Am Südpol erwärmt sich das Tiefenwasser, und große Strömungsringe in Atlantik und Pazifik verschieben sich polwärts. Neue Forschungen zeigen, dass die Ozeane das Klima stärker beeinflussen als bisher angenommen. von HARTMUT NETZ Das Jahr 2020 war das Jahr der mächtigen Feuer. Es begann...