Lexikon

dingliche Rechte

Sachenrechte
im bürgerlichen Recht Befugnisse zur absoluten (gegen jedermann wirkenden) unmittelbaren Sachherrschaft (Gegensatz: obligatorische Rechte). Sie sind im 3. Buch des BGB (Sachenrecht) geregelt. Außer dem vollen dinglichen Recht, dem Eigentum, gibt es danach als beschränkte dingliche Rechte Vorkaufsrecht, Dienstbarkeiten und (Grund-)Pfandrechte; außerhalb des BGB insbesondere das Erbbaurecht und das Wohnungseigentum.
Vulkan spuckt schwarzen Rauch und Asche in den Himmel, umliegende Berge und Wolken im Hintergrund.
Wissenschaft

Aschewolken, Hunger, Pest

Vulkanausbrüche haben auf der Erde immer wieder zu klimatischen Veränderungen geführt. Auch die Menschheitsgeschichte wurde dadurch mehrfach beeinflusst. Etwa im Jahr 1345, als Eruptionen in Europa für schwere Missernten sorgten. von DAVID NEUHÄUSER Im Jahr 1347 erreichte das Bakterium Yersinia pestis Europa – nicht zum ersten...

Arche, Eis
Wissenschaft

Eine Arche im ewigen Eis

Damit die Ernährung der Weltbevölkerung trotz Klimawandel sichergestellt ist, werden im Saatgut-Tresor auf Spitzbergen Samen diverser Nutzpflanzenarten eingelagert. von DANIELA WAKONIGG Erst wenn der letzte Baum gerodet, der letzte Fluss vergiftet und der letzte Fisch gefangen ist, werdet ihr merken, dass man Geld nicht essen...

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