Lexikon
dingliche Rechte
Sachenrechteim bürgerlichen Recht Befugnisse zur absoluten (gegen jedermann wirkenden) unmittelbaren Sachherrschaft (Gegensatz: obligatorische Rechte). Sie sind im 3. Buch des BGB (Sachenrecht) geregelt. Außer dem vollen dinglichen Recht, dem Eigentum, gibt es danach als beschränkte dingliche Rechte Vorkaufsrecht, Dienstbarkeiten und (Grund-)Pfandrechte; außerhalb des BGB insbesondere das Erbbaurecht und das Wohnungseigentum.
Wissenschaft
Wie die Zeit vergeht
Das Erleben der Zeit gehört zu den grundlegenden Erfahrungen des Menschseins. Doch bei näherem Hinsehen gibt es tiefe philosophische Rätsel auf. Von Tobias Hürter Wie die Zeit vergeht, lässt sich mit dem Musikstück 4‘33“ des amerikanischen Komponisten John Cage erfahren. Es besteht aus vier Sätzen und keinem einzigen Ton. Für...
Wissenschaft
Mitochondrien integrieren ihre DNA in unsere Gehirnzellen
Mitochondrien sind als Energielieferanten ein wichtiger Bestandteil unserer Zellen. Da sie ursprünglich von Bakterien abstammen, enthalten sie ihre eigene DNA, die üblicherweise von unserem im Zellkern verpackten Erbgut getrennt ist. Gelegentlich allerdings wandern mitochondriale DNA-Abschnitte in den Zellkern und integrieren...