Lexikon
Erbbaurecht
veräußerliches und vererbliches dingliches Recht des Erbbauberechtigten, auf oder unter der Oberfläche des mit dem Erbbaurecht belasteten Grundstücks ein Bauwerk zu errichten und zu besitzen. Das Erbbaurecht muss in das Grundbuch eingetragen werden. Das Erbbaurecht ist in der VO über das Erbbaurecht vom 15. 1. 1919 in der Fassung vom 18. 7. 1930 geregelt. – Dem Erbbaurecht entspricht in
Österreich
und der Schweiz
das Baurecht.
Wissenschaft
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Es ist die Grundlage für das größte Erfolgsmodell aller Zeiten: das Verständnis des gesamten Universums. von RÜDIGER VAAS „Ich bin der Kater, der allein läuft, und alle meine Plätze sind für mich gleich“, heißt es in der 1902 veröffentlichten Kurzgeschichte „The Cat that Walked by Himself“ von Rudyard Kipling. Müssten Kosmologen...
Wissenschaft
»Die Trias war ein evolutionäres Experiment«
Mirasaura grauvogeli lebte vor 247 Millionen Jahren. Stephan Spiekman erklärt, warum der Fossilienfund aus dem Elsass von herausragender Bedeutung für das Verständnis der Evolution ist. Das Gespräch führte SALOME BERBLINGER Herr Dr. Spiekman, wo ist Mirasaura im Stammbaum der Reptilien denn einzuordnen? Mirasaura gehört zu den...
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