Lexikon
Erbbaurecht
veräußerliches und vererbliches dingliches Recht des Erbbauberechtigten, auf oder unter der Oberfläche des mit dem Erbbaurecht belasteten Grundstücks ein Bauwerk zu errichten und zu besitzen. Das Erbbaurecht muss in das Grundbuch eingetragen werden. Das Erbbaurecht ist in der VO über das Erbbaurecht vom 15. 1. 1919 in der Fassung vom 18. 7. 1930 geregelt. – Dem Erbbaurecht entspricht in
Österreich
und der Schweiz
das Baurecht.Wissenschaft
»Es ist ein Informationswettstreit«
Ruben Bouwmeester von der Deutschen Welle sieht sich als Brückenbauer zwischen Wissenschaft und Medien, der Desinformationen mit Verstand und KI bekämpft. Das Gespräch führte Nikolaus Fecht Herr Bouwmeester, was steckt hinter dem System „Truly Media“? Dies ist eine 2017 vom griechischen Athens Technology Center (ATC) und der...
Wissenschaft
Was kommt nach der ISS?
Die Tage der ISS sind gezählt. Bereits in wenigen Jahren sollen neue Raumstationen an ihre Stelle treten – basierend auf Ideen und Initiativen privater Unternehmen. von RALF BUTSCHER Monatelang sorgte 2024 die Internationale Raumstation (ISS) für Schlagzeilen – nicht wegen eindrucksvoller technologischer oder wissenschaftlicher...