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Wie viel Kinderarbeit war erlaubt?

Das englische Fabrikgesetz von 1833 legte die Arbeitszeit von 10 bis 13 Jahre alten Kindern auf acht, für Jugendliche auf zwölf Stunden fest, Nachtarbeit wurde für beide Gruppen verboten. 1850 wurde der Zehnstundentag verfügt. Preußen verbot 1839 Kinderarbeit vor dem neunten Lebensjahr, verpflichtete Minderjährige zu einem dreijährigen Schulbesuch vor dem Eintritt in eine Fabrik, beschränkte die Arbeitszeit für Jugendliche auf zehn Stunden am Tag mit zweistündiger Mittagspause und verbot Minderjährigen Sonntags- und Feiertags- sowie Nachtarbeit. Das Mindestalter für Fabrikarbeit wurde 1853 auf zwölf Jahre hinaufgesetzt.

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