Die eigentliche Übersetzung des griechischen Ursprungs des Wortes Hypothek lautet „Unterlage“. Gemeint ist damit heute ein beschränktes Grundstücksrecht. Und dieses Grundstücksrecht dient der Sicherung einer Geldforderung: Bei einer Hypothek dient ein Grundstück – oder ein Eigentumsanteil – als Sicherheit für einen geliehenen Geldbetrag. Der Grundstückeigentümer haftet also mit dem Wert des Grundstücks. Während der Forderungs- und der Hypothekengläubiger identisch sein müssen, muss der Schuldner der Hypothek nicht auch der Schuldner der Forderung sein. Ein Beispiel: Herr Hinz kann eine Hypothek auf sein Grundstück eintragen lassen, um der Bank eine Sicherheit für ein Darlehen an Frau Kunz zu geben.
Belastet werden können nicht nur ein Grundstück und/oder ein Gebäude, sondern zum Beispiel auch ein Erbbaurecht. Das Grundstück haftet außerdem mit allen Bestandteilen wie zum Beispiel die Mietforderungen des Eigentümers.