Gesundheit A-Z

Krankenhausnotopfer

nach dem zweiten Neuordnungsgesetz der Gesundheitsreform auf die Jahre 1997 bis 1999 befristeter, festgelegter Betrag von 20 D-Mark, die jeder Versicherte pro Kalenderjahr zahlen musste, um Aufwendungen für die Instandhaltung der Krankenhäuser zu finanzieren; ausgenommen waren Versicherte mit niedrigem Einkommen.