Lexikon

Immoblien

[
lateinisch
]
Liegenschaften
unbewegliche Sachen; im Recht Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte (z. B. Erbbaurecht, Erbpachtrecht, Bergwerkseigentum). Die Übertragung des Eigentums an Immobilien und die Belastung von Immobilien bedarf der Eintragung in das Grundbuch.

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon