Immobịlien
[
Liegenschaftenlateinisch
]unbewegliche Sachen; im Recht Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte (z. B. Erbbaurecht, Erbpachtrecht, Bergwerkseigentum). Die Übertragung des Eigentums an Immobilien und die Belastung von Immobilien bedarf der Eintragung in das Grundbuch.