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Erbpacht

veraltete Bezeichnung für das vererbliche und veräußerliche dingliche Nutzungs-(nicht Eigentums-)Recht an einem (besonders landwirtschaftlichen) Grundstück gegen Zahlung von Pachtzinsen (Erbpachtzins); in der Regel mit Vorkaufsrecht des Erbpächters; heute Erbbaurecht.

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