Lexikon

Erbzins

Erbzinsrecht; Erbleihe
vererbliches und veräußerliches Untereigentum an einem (besonders landwirtschaftlichen) Grundstück (Erbzinsgut), an dem ein Grundherr das Obereigentum besitzt, zu dessen Anerkennung der Erbzinsmann regelmäßig Erbzins und Sonderabgaben zahlt; im Mittelalter in Deutschland weit verbreitet, zur Zeit der Bauernbefreiung abgelöst. Erbpacht.
CO2-Fußabdruck
Wissenschaft

CO2-Fußabdruck von Reichen wird unterschätzt

Durchschnittlich 10,3 Tonnen CO2-Emissionen im Jahr verursachen die Deutschen pro Kopf. Aber wie verteilen sich die individuellen CO2-Emissionen auf die verschiedenen Einkommensgruppen? Diese Frage – angepasst auf das jeweils eigene Land – haben Forschende jeweils 1000 Menschen aus Dänemark, Indien, Nigeria und den USA gestellt....

Elektronen, Jupiter, BepiColombo
Wissenschaft

Geheimnisvolles Leuchten

Beobachtungen von Polarlichtern auf Merkur und Jupiter haben ganz unterschiedliche Prozesse enthüllt. von DIRK EIDEMÜLLER Nicht nur auf der Erde erstrahlen die Polarregionen in einem besonderen Licht. Auch auf den anderen Planeten im Sonnensystem prasseln energiereiche Elektronen und Ionen entlang der Magnetfeldlinien auf die...

Weitere Lexikon Artikel

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon