Lexikon

Erbzins

Erbzinsrecht; Erbleihe
vererbliches und veräußerliches Untereigentum an einem (besonders landwirtschaftlichen) Grundstück (Erbzinsgut), an dem ein Grundherr das Obereigentum besitzt, zu dessen Anerkennung der Erbzinsmann regelmäßig Erbzins und Sonderabgaben zahlt; im Mittelalter in Deutschland weit verbreitet, zur Zeit der Bauernbefreiung abgelöst. Erbpacht.
Feuer, Wälder
Wissenschaft

Feuerfester Wald

Wie lassen sich Wälder gegen Trockenheit, Hitze und Flammen wappnen? von KURT DE SWAAF Baumleichen, soweit das Auge reicht, und dazwischen struppiges Gras. Die meisten Stämme liegen wild durcheinander auf dem Boden verstreut, manche aber stehen noch. Es seien allesamt tote Waldkiefern, erklärt die Biologin Antje Bischoff. 2019...

Quantentheorie
Wissenschaft

Wie unsere klassische Welt entsteht

Spukhafte Fernwirkungen verlagern die bizarren Quanteninterferenzen in die weite Umgebung. Das entzieht sie unserer Beobachtung. von RÜDIGER VAAS Im vertrauten Alltag sind Dinge zuweilen nicht auffindbar. Aber das liegt nur daran, dass sie verlegt oder von einer anderen Person wohlmeinend „aufgeräumt“ wurden. In Wirklichkeit hat...

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