Lexikon
Obereigentum
die obere bürgerlich- oder öffentlich-rechtliche Sachherrschaft bei Rechtsordnungen mit geteiltem Eigentum, z. B. das Obereigentum des Lehns- und Grundherrn im Verhältnis zum Untereigentum des Vasallen bzw. Hörigen im deutschen Recht des Mittelalters.
Wissenschaft
News der Woche 23.08.2024
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Wissenschaft
Gesunde gehen schneller
Was die Geschwindigkeit beim Gehen über unsere Gesundheit verrät, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Wie schnell wir altern, hängt zum großen Teil von unseren Genen ab. Daneben haben aber auch unsere Ernährung sowie unser individueller Lebensstil einen maßgeblichen Einfluss auf den Alterungsprozess, wobei Art und Ausmaß der...