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Sind auch Rechte an immateriellen Gütern geschützt?
Ja. Das Urheberrecht stellt geistiges Eigentum (z. B. Erfindungen, Kunstwerke) unter den Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Es weist dem Urheber einer geistigen Schöpfung das ausschließliche Recht auf Veröffentlichung, den Anspruch auf Anerkennung der Urheberschaft bzw. auf Namensnennung sowie diverse Verwertungsrechte zu. Rechte an technischen Erfindungen bzw. an deren wirtschaftlicher Nutzung sind im Patentgesetz, Rechte an Marken und geschäftlichen Bezeichnungen im Markengesetz verankert.
News der Woche 14.02.2025
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Fortschritt durch Abtritt
Max Planck schrieb in seiner wissenschaftlichen Selbstbiografie den Satz: „Eine neue wissenschaftliche Wahrheit pflegt sich nicht in der Weise durchzusetzen, dass ihre Gegner überzeugt werden und sich als belehrt erklären, sondern vielmehr dadurch, dass die Gegner allmählich aussterben und dass die heranwachsende Generation von...