Wissensbibliothek
Sind auch Rechte an immateriellen Gütern geschützt?
Ja. Das Urheberrecht stellt geistiges Eigentum (z. B. Erfindungen, Kunstwerke) unter den Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Es weist dem Urheber einer geistigen Schöpfung das ausschließliche Recht auf Veröffentlichung, den Anspruch auf Anerkennung der Urheberschaft bzw. auf Namensnennung sowie diverse Verwertungsrechte zu. Rechte an technischen Erfindungen bzw. an deren wirtschaftlicher Nutzung sind im Patentgesetz, Rechte an Marken und geschäftlichen Bezeichnungen im Markengesetz verankert.
Rätsel des Sonnenzyklus gelöst
Alle 10,4 Jahre ist die Zahl der Sonnenflecken am größten. Das konnten Forscher nun erstmals über ein Jahrtausend hinweg nachweisen – und endlich auch die Ursache klären. von THOMAS BÜHRKE Im Jahr 1829 verkaufte Samuel Heinrich Schwabe seine Apotheke in Dessau. Das tat er nicht etwa, weil sie schlecht lief, sondern weil er sich...
Als die Tage kürzer waren
In der Frühzeit der Erde verging ein Tag wesentlich schneller als heute, und der Mond kreiste näher um unseren Planeten. Nun ließ sich dies mithilfe von afrikanischen Sedimenten bis in die ferne Vergangenheit nachvollziehen. von THOMAS BÜHRKE Bei drei Apollo- und zwei Lunochod-Missionen wurden auf dem Mond Retroreflektoren...