Lexikon
Grundpfandrechte
GrundstückspfandrechteSicherungsrechte an Grundstücken, die eine unmittelbare Befriedigung (Zwangsvollstreckung durch Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung) aus dem Grundstück gewähren; z. B. Hypothek, Grundschuld und Rentenschuld. Grundpfandrechte ermöglichen es, dass Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte (z. B. Erbpacht) als Kreditsicherheiten verwendet werden können. Die Sicherheit eines solchen Realkredits liegt im Wert des Beleihungsobjektes und hängt weiterhin vom Rang der Belastung ab. – Im
schweizerischen
Recht gibt es ausschließlich 3 Formen von Grundpfandrechten: die Grundpfandverschreibung (Sicherungshypothek), den Schuldbrief (Briefhypothek) und die Gült (Grundschuld); in Art. 793 ff. ZGB geregelt. – In Österreich
gibt es nur die mit einem Forderungsrecht (z. B. aus Darlehen) verknüpfte Hypothek.
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