Lexikon
Rentenschuld
Abart der Grundschuld; ein Grundpfandrecht, durch das ein Grundstück in der Weise belastet wird, dass aus ihm zu regelmäßig wiederkehrenden Terminen eine bestimmte Geldsumme zu zahlen ist. Die Rentenschuld wird ins Grundbuch eingetragen; sie ist unkündbar, aber ablösbar (§§ 1199 ff. BGB). – Das österreichische und das schweizerische Recht kennen den Begriff Rentenschuld nicht.
Wissenschaft
Abenteuer Quanteninternet
Absolut abhörsicher kommunizieren: Das soll mit einer besonderen Form der Vernetzung gelingen – im Quanteninternet.
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Wissenschaft
Die Direktorin der Dinge
„In der Natur nimmt die Entropie die Rolle des Direktors ein, die Energie aber nur die eines Buchhalters.“ So hat der große Physiker Arnold Sommerfeld einmal die Aufgaben der beiden physikalischen Größen mit den ähnlich klingenden Namen unterschieden. Die Karriere der beiden Begriffe Energie und Entropie begann im 19. Jahrhundert...