Lexikon
Rentenschuld
Abart der Grundschuld; ein Grundpfandrecht, durch das ein Grundstück in der Weise belastet wird, dass aus ihm zu regelmäßig wiederkehrenden Terminen eine bestimmte Geldsumme zu zahlen ist. Die Rentenschuld wird ins Grundbuch eingetragen; sie ist unkündbar, aber ablösbar (§§ 1199 ff. BGB). – Das österreichische und das schweizerische Recht kennen den Begriff Rentenschuld nicht.
Wissenschaft
Aufgeschäumt
Ob zum Reinigen, Feuerlöschen oder als schusssicherer Panzer: Schaumartige Materialien lassen sich vielseitig einsetzen – und verblüffen die Forscher immer wieder mit neuen Eigenschaften. von REINHARD BREUER Die Prunkkutsche hat schon bessere Tage gesehen. Die 300 Jahre alte Karosse, die im Marstallmuseum des Nymphenburger...
Wissenschaft
Wie der Klimawandel wilde Vanille-Pflanzen bedroht
Die Erderwärmung sorgt für veränderte Temperaturen und Niederschläge in Ökosystemen. Das verändert auch die Lebensräume der wilden Vanillepflanzen sowie ihrer bestäubenden Insekten und treibt diese auseinander, zeigt eine Studie. Weil sich die Lebensräume künftig kaum noch überlappen werden, könnten die Pflanzen sogar aussterben...