Lexikon
Rentenschuld
Abart der Grundschuld; ein Grundpfandrecht, durch das ein Grundstück in der Weise belastet wird, dass aus ihm zu regelmäßig wiederkehrenden Terminen eine bestimmte Geldsumme zu zahlen ist. Die Rentenschuld wird ins Grundbuch eingetragen; sie ist unkündbar, aber ablösbar (§§ 1199 ff. BGB). – Das österreichische und das schweizerische Recht kennen den Begriff Rentenschuld nicht.
Wissenschaft
Quanten Bullshit
Immer wieder hört man in öffentlichen Reden, dass etwas ein Quantensprung sei – womit dann jedoch in fast allen Fällen das Gegenteil der ursprünglichen Idee gemeint ist. Denn in der Physik sind Quantenübergänge bekanntlich das Kleinste, was die Natur zu bieten hat, zumal sie meist nach unten in einen Grundzustand verlaufen, in...
Wissenschaft
FAQ: Klimamodelle
Computerprogramme zur Simulation des Klimasystems helfen der Wissenschaft, das Klima der Vergangenheit und die künftige Entwicklung zu verstehen. Doch wie (zuverlässig) funktionieren sie? Von ROLF HEßBRÜGGE Was sind Klimamodelle? Klimamodelle sind hochkomplexe Computerprogramme zur Berechnung des vergangenen und des künftigen...