Lexikon

Bewertung

betriebswirtschaftliche Regel, nach der Vermögensgegenständen Geldbeträge zugeordnet werden. Die Höhe des zugeordneten Geldbetrags (Wertansatz) richtet sich nach dem Zweck der Bewertung. Die wichtigsten Anwendungsgebiete der Bewertung sind die Buchhaltung und Bilanzierung, die Kostenrechnung und die Investitionsrechnung. Die Vermögensgegenstände sind zum Anschaffungswert oder zum niedrigeren Tageswert (im Steuerrecht zum niedrigeren Teilwert) anzusetzen. Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag, Rentenschulden mit dem Barwert anzusetzen. Für die Kostenrechnung gilt der Grundsatz, dass der Güterverzehr mit den fiktiven Wiederbeschaffungspreisen bewertet wird, die bei einer Wiederbeschaffung der verbrauchten Güter am Tage des Umsatzes zu entrichten wären. In der Investitionsrechnung werden die eingesetzten und verkauften Güter mit den für sie geplanten Zahlungen bewertet. Ein Sonderfall der Bewertung ist die Ermittlung des steuerrechtlichen Einheitswerts nach dem Bewertungsgesetz.
Cyberkriminalität, Hacker
Wissenschaft

Das Arsenal der Cyberkriminellen

Cyberattacken auf IT-Systeme gehören inzwischen zum Alltag. Die Angriffe werden immer ausgefeilter. Gegenmaßnahmen, mit denen sich die Situation fundamental verbessern ließe, sind kurzfristig kaum zu erwarten. von MICHAEL VOGEL Als es endlich auffiel, war es schon zu spät. Rund 18.000 Einrichtungen hatten sich 2020 über ein...

Wissenschaft

Dem Wasserweg der Pyramidenbauer auf der Spur

Heute ist kein Wasser mehr in Sicht – doch erbaut wurden viele der altägyptischen Pyramiden noch in Flussnähe, verdeutlicht eine Studie. Forschende haben Teile eines heute verschwundenen Nilarms identifiziert, an dessen Westufer offenbar 31 der ägyptischen Pyramiden errichtet wurden. Der etwa 64 Kilometer lange Wasserweg hat...

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