Lexikon
Bewertung
betriebswirtschaftliche Regel, nach der Vermögensgegenständen Geldbeträge zugeordnet werden. Die Höhe des zugeordneten Geldbetrags (Wertansatz) richtet sich nach dem Zweck der Bewertung. Die wichtigsten Anwendungsgebiete der Bewertung sind die Buchhaltung und Bilanzierung, die Kostenrechnung und die Investitionsrechnung. Die Vermögensgegenstände sind zum Anschaffungswert oder zum niedrigeren Tageswert (im Steuerrecht zum niedrigeren Teilwert) anzusetzen. Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag, Rentenschulden mit dem Barwert anzusetzen. Für die Kostenrechnung gilt der Grundsatz, dass der Güterverzehr mit den fiktiven Wiederbeschaffungspreisen bewertet wird, die bei einer Wiederbeschaffung der verbrauchten Güter am Tage des Umsatzes zu entrichten wären. In der Investitionsrechnung werden die eingesetzten und verkauften Güter mit den für sie geplanten Zahlungen bewertet. Ein Sonderfall der Bewertung ist die Ermittlung des steuerrechtlichen Einheitswerts nach dem Bewertungsgesetz.
Wissenschaft
„Die Gefahren gehen vor allem von uns Menschen aus“
Der Soziologe Andreas Anton über die Notwendigkeit, sich auf den Kontakt mit Außerirdischen vorzubereiten. Das Gespräch führte RÜDIGER VAAS Herr Dr. Anton, ist Exosoziologie nicht Eskapismus angesichts von Kriegen oder Klimakatastrophen? Das eine schließt das andere natürlich nicht aus. Die großen Probleme der Welt sollten uns...
Wissenschaft
Teamwork bei Drohnen
Drohnen können Lasten in schwer zugängliche Gebiete transportieren, dabei jeweils einzeln jedoch nur wenig Gewicht tragen. Die Zusammenarbeit mehrerer Drohnen gestaltet sich allerdings schwierig, denn die autonomen Flugobjekte müssen sich dabei sowohl untereinander koordinieren, als auch auf Veränderungen in ihrer Umgebung...