Lexikon

Bewertung

betriebswirtschaftliche Regel, nach der Vermögensgegenständen Geldbeträge zugeordnet werden. Die Höhe des zugeordneten Geldbetrags (Wertansatz) richtet sich nach dem Zweck der Bewertung. Die wichtigsten Anwendungsgebiete der Bewertung sind die Buchhaltung und Bilanzierung, die Kostenrechnung und die Investitionsrechnung. Die Vermögensgegenstände sind zum Anschaffungswert oder zum niedrigeren Tageswert (im Steuerrecht zum niedrigeren Teilwert) anzusetzen. Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag, Rentenschulden mit dem Barwert anzusetzen. Für die Kostenrechnung gilt der Grundsatz, dass der Güterverzehr mit den fiktiven Wiederbeschaffungspreisen bewertet wird, die bei einer Wiederbeschaffung der verbrauchten Güter am Tage des Umsatzes zu entrichten wären. In der Investitionsrechnung werden die eingesetzten und verkauften Güter mit den für sie geplanten Zahlungen bewertet. Ein Sonderfall der Bewertung ist die Ermittlung des steuerrechtlichen Einheitswerts nach dem Bewertungsgesetz.
Wissenschaft

Gläserne Federn fürs Ohr zum Allaus reinem Glas

Forscher entwickeln einen neuen Detektor für Gravitationswellen – das Einstein-Teleskop. Sein Kernstück sind Sensoren aus purem Glas. von ANDREAS THOSS und PASCAL BIRCKIGT Gravitationswellen sind bizarre Erscheinungen: periodische Verzerrungen von Raum und Zeit, die mit Lichtgeschwindigkeit das Weltall durchziehen – ausgelöst...

Asthma, Kinder, Medizin
Wissenschaft

Wie sich Asthma verhindern lässt

Ob ein Kind Asthma bekommt, entscheidet sich oft schon in der Schwangerschaft oder in den ersten Lebensjahren. Luft und Ernährung haben dabei einen großen Einfluss. von SUSANNE DONNER Voll Vorfreude macht sich Chiara (Name geändert) auf den Weg zu einem Reiterhof im Umland Berlins. Das achtjährige Mädchen reitet für sein Leben...

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon