Lexikon
Bewertung
betriebswirtschaftliche Regel, nach der Vermögensgegenständen Geldbeträge zugeordnet werden. Die Höhe des zugeordneten Geldbetrags (Wertansatz) richtet sich nach dem Zweck der Bewertung. Die wichtigsten Anwendungsgebiete der Bewertung sind die Buchhaltung und Bilanzierung, die Kostenrechnung und die Investitionsrechnung. Die Vermögensgegenstände sind zum Anschaffungswert oder zum niedrigeren Tageswert (im Steuerrecht zum niedrigeren Teilwert) anzusetzen. Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag, Rentenschulden mit dem Barwert anzusetzen. Für die Kostenrechnung gilt der Grundsatz, dass der Güterverzehr mit den fiktiven Wiederbeschaffungspreisen bewertet wird, die bei einer Wiederbeschaffung der verbrauchten Güter am Tage des Umsatzes zu entrichten wären. In der Investitionsrechnung werden die eingesetzten und verkauften Güter mit den für sie geplanten Zahlungen bewertet. Ein Sonderfall der Bewertung ist die Ermittlung des steuerrechtlichen Einheitswerts nach dem Bewertungsgesetz.
Wissenschaft
Anpassung an stärkereiche Nahrung schon bei Frühmenschen
Das Enzym Amylase in unserem Speichel ermöglicht uns, Stärke bereits im Mund in Zucker aufzuspalten. Heutige Menschen besitzen zahlreiche Kopien des dafür verantwortlichen Gens. Doch wann hat es sich erstmals verdoppelt und damit die Grundlage für unsere kohlenhydratreiche Ernährung gelegt? Eine Studie zeigt nun, dass diese...
Wissenschaft
Der Dorsch ist weg
Zu Besuch bei Fischer André Grählert am Darßer Bodden. Fischer und Meeresforscher arbeiten zusammen, um die Veränderungen der Fischbestände in der Ostsee zu verstehen. Von CHRISTIAN JUNG André Grählert ist Ostseefischer in fünfter Generation. Er ist es mit Leib und Seele, auch wenn das von ihm verlangt, bei Wind und Wetter...