Lexikon

Bewertung

betriebswirtschaftliche Regel, nach der Vermögensgegenständen Geldbeträge zugeordnet werden. Die Höhe des zugeordneten Geldbetrags (Wertansatz) richtet sich nach dem Zweck der Bewertung. Die wichtigsten Anwendungsgebiete der Bewertung sind die Buchhaltung und Bilanzierung, die Kostenrechnung und die Investitionsrechnung. Die Vermögensgegenstände sind zum Anschaffungswert oder zum niedrigeren Tageswert (im Steuerrecht zum niedrigeren Teilwert) anzusetzen. Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag, Rentenschulden mit dem Barwert anzusetzen. Für die Kostenrechnung gilt der Grundsatz, dass der Güterverzehr mit den fiktiven Wiederbeschaffungspreisen bewertet wird, die bei einer Wiederbeschaffung der verbrauchten Güter am Tage des Umsatzes zu entrichten wären. In der Investitionsrechnung werden die eingesetzten und verkauften Güter mit den für sie geplanten Zahlungen bewertet. Ein Sonderfall der Bewertung ist die Ermittlung des steuerrechtlichen Einheitswerts nach dem Bewertungsgesetz.
Skelett, Kopf, Neandertaler
Wissenschaft

Das Rätsel um den Ursprung

In der Evolutionslinie des modernen Menschen klaffen kolossale Lücken. Und weder der zeitliche Beginn ist gewiss noch die Herkunftsregion. von THORWALD EWE Jeder heute lebende Mensch ist der vorläufige Endpunkt einer langen Reihe von Vorfahren. Wo sich diese  Ahnenreihen in ferner Vergangenheit treffen, müsste logischerweise...

Insekt, Blatt
Wissenschaft

Im Insekten-Labor

Insekten können uns mehr nützen, aber auch mehr schaden, als gemeinhin angenommen wird. Das zu erforschen und neue Lösungen zum Wohl des Menschen zu entwickeln, ist das Ziel eines noch jungen Wissenschaftszweigs, der Gelben Biotechnologie. von MONIKA OFFENBERGER Der Evolutionsbiologe John Burdon Sanderson Haldane scherzte einst „...

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