Lexikon
Teilwert
nach deutschem Steuerrecht der Wert eines einzelnen Gegenstands, den ihm ein Erwerber des ganzen Betriebs im Rahmen des Gesamtkaufpreises unter der Annahme zulegen würde, dass er den Betrieb fortführt. Der Teilwert liegt zwischen der Obergrenze des Wiederbeschaffungswerts und der Untergrenze des Einzelveräußerungspreises (u. U. des Schrottwerts) des einzelnen Gegenstands. Der Teilwert wird für die Vermögensbesteuerung und in Ausnahmefällen für die Ermittlung des Jahresgewinns herangezogen.
Wissenschaft
Im Steinzeit-Kanu auf großer Fahrt
Schon vor über 30.000 Jahren besiedelten Steinzeitmenschen die abgelegenen japanischen Ryukyu-Inseln. Doch wie konnten sie dorthin gelangen, obwohl die Inselgruppe durch eine der stärksten Meeresströmungen der Welt von anderen Landmassen getrennt ist? Mit Hilfe von experimenteller Archäologie haben Forschende demonstriert, dass...
Wissenschaft
Wanderkarte der Huftiere hilft Gazelle und Co zu schützen
Ob Rentier, Gämse oder Gnu: Huftiere legen regelmäßig große Distanzen zurück und treffen dabei immer häufiger auf menschengemachte Hürden wie Schienen. Wissenschaftler haben nun erstmals die weltweiten Wanderbewegungen von 20 Huftierarten in einer digitalen Karte zusammengefasst. In dem Online-Atlas sind die detaillierten Routen...
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