Lexikon
Teilwert
nach deutschem Steuerrecht der Wert eines einzelnen Gegenstands, den ihm ein Erwerber des ganzen Betriebs im Rahmen des Gesamtkaufpreises unter der Annahme zulegen würde, dass er den Betrieb fortführt. Der Teilwert liegt zwischen der Obergrenze des Wiederbeschaffungswerts und der Untergrenze des Einzelveräußerungspreises (u. U. des Schrottwerts) des einzelnen Gegenstands. Der Teilwert wird für die Vermögensbesteuerung und in Ausnahmefällen für die Ermittlung des Jahresgewinns herangezogen.
Wissenschaft
Doppelte Diskriminierung schadet mehr als doppelt
Unsere sozialen Beziehungen beeinflussen unsere Karriereaussichten, unsere Zufriedenheit und unsere Gesundheit. Doch dieses „soziale Kapital“ ist ungleich verteilt: Wir neigen dazu, uns mit Menschen zu umgeben, die uns ähnlich sind. Menschen, die beispielsweise aufgrund ihrer Herkunft oder ihres sozioökonomischen Status einer...
Wissenschaft
Der steinige Weg ins E-Zeitalter
In einem Punkt sind sich die Forscher weitgehend einig: Irgendwann werden die meisten Autos elektrisch unterwegs sein. Doch zunächst sind noch einige Hürden aus dem Weg zu räumen. von RALF BUTSCHER Der 29. Januar 1886 gilt als der Geburtstag des Automobils. Denn an diesem Tag meldete Carl Benz das von ihm in seiner Werkstatt in...
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