Lexikon
Teilwert
nach deutschem Steuerrecht der Wert eines einzelnen Gegenstands, den ihm ein Erwerber des ganzen Betriebs im Rahmen des Gesamtkaufpreises unter der Annahme zulegen würde, dass er den Betrieb fortführt. Der Teilwert liegt zwischen der Obergrenze des Wiederbeschaffungswerts und der Untergrenze des Einzelveräußerungspreises (u. U. des Schrottwerts) des einzelnen Gegenstands. Der Teilwert wird für die Vermögensbesteuerung und in Ausnahmefällen für die Ermittlung des Jahresgewinns herangezogen.
Wissenschaft
Kalter Schall
Mit einer neuen Technik lassen sich Schallwellen in Glasfaserkabeln stark abkühlen – eine Zukunftsoption für die Quantentechnologie. von DIRK EIDEMÜLLER Es war eine riesige Überraschung, als mit den Forschungsarbeiten von Max Planck und Albert Einstein vor rund 120 Jahren klar wurde, dass Licht nicht nur einen Wellen-, sondern...
Wissenschaft
Eine Leber aus Licht
Dreidimensionale virtuelle Darstellungen von inneren Organen helfen Chirurgen dabei, schwierige Operationen präzise zu planen und sicher zu bewerkstelligen. von TIM SCHRÖDER „Austherapiert“ hieß es für Antonia D. vor vier Jahren. Der Darmkrebs hatte gestreut und in ihrer Leber Metastasen gebildet – an Stellen, die kaum zu...