Lexikon
Teilwert
nach deutschem Steuerrecht der Wert eines einzelnen Gegenstands, den ihm ein Erwerber des ganzen Betriebs im Rahmen des Gesamtkaufpreises unter der Annahme zulegen würde, dass er den Betrieb fortführt. Der Teilwert liegt zwischen der Obergrenze des Wiederbeschaffungswerts und der Untergrenze des Einzelveräußerungspreises (u. U. des Schrottwerts) des einzelnen Gegenstands. Der Teilwert wird für die Vermögensbesteuerung und in Ausnahmefällen für die Ermittlung des Jahresgewinns herangezogen.
Wissenschaft
Ein Mensch wie wir
Fundstücke belegen: Seit mindestens 40.000 Jahren ist Homo sapiens ein kulturelles Wesen und fähig zu kognitiven Höchstleistungen. von ROLF HEßBRÜGGE Wir haben 7000 Sprachen hervorgebracht, rund 1200 Musikinstrumente geschaffen, vielerlei Tanzformen und Malstile sowie Dutzende wissenschaftliche Disziplinen entwickelt. Wir haben...
Wissenschaft
Das Ende der Hölle
Am Anfang war die Erde so heiß wie die Venus heute, kühlte jedoch schnell ab, weil die junge Sonne damals viel schwächer schien. Der atmosphärische Wasserdampf ging als Starkregen nieder und bildete die Ozeane. von THORSTEN DAMBECK Vor knapp 4,6 Milliarden Jahren entstand die Erde. Sie war ganz anders beschaffen als heute. Und...