Lexikon
Teilwert
nach deutschem Steuerrecht der Wert eines einzelnen Gegenstands, den ihm ein Erwerber des ganzen Betriebs im Rahmen des Gesamtkaufpreises unter der Annahme zulegen würde, dass er den Betrieb fortführt. Der Teilwert liegt zwischen der Obergrenze des Wiederbeschaffungswerts und der Untergrenze des Einzelveräußerungspreises (u. U. des Schrottwerts) des einzelnen Gegenstands. Der Teilwert wird für die Vermögensbesteuerung und in Ausnahmefällen für die Ermittlung des Jahresgewinns herangezogen.
Wissenschaft
Geheimnisvolles Leuchten
Beobachtungen von Polarlichtern auf Merkur und Jupiter haben ganz unterschiedliche Prozesse enthüllt. von DIRK EIDEMÜLLER Nicht nur auf der Erde erstrahlen die Polarregionen in einem besonderen Licht. Auch auf den anderen Planeten im Sonnensystem prasseln energiereiche Elektronen und Ionen entlang der Magnetfeldlinien auf die...
Wissenschaft
Laufen große Menschen schneller?
Warum die Länge der Beine für die Geschwindigkeit beim Laufen nicht entscheidend ist, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Eigentlich klingt es vollkommen einleuchtend, dass ein groß gewachsener Mensch, der mit jedem Schritt ein langes Wegstück zurücklegt, schneller vorankommt als ein kleinerer, dessen Beine nur deutlich kürzere...