Lexikon

Teilwert

nach deutschem Steuerrecht der Wert eines einzelnen Gegenstands, den ihm ein Erwerber des ganzen Betriebs im Rahmen des Gesamtkaufpreises unter der Annahme zulegen würde, dass er den Betrieb fortführt. Der Teilwert liegt zwischen der Obergrenze des Wiederbeschaffungswerts und der Untergrenze des Einzelveräußerungspreises (u. U. des Schrottwerts) des einzelnen Gegenstands. Der Teilwert wird für die Vermögensbesteuerung und in Ausnahmefällen für die Ermittlung des Jahresgewinns herangezogen.
Schildkröte, Meer, schwimmend
Wissenschaft

Hilfe für das Plastik-Meer

In den Weltmeeren häuft sich immer mehr Plastikmüll an. Welche Schäden er anrichten kann, lässt sich noch gar nicht absehen. Forscher und Ingenieure sind alarmiert und suchen nach Wegen, um die Kunststoffreste wieder aus dem Wasser zu entfernen. von HARMUT NETZ Endlose Sandstrände, kristallklares Wasser, leuchtend bunte...

Luftschiffe
Wissenschaft

Die sanften Riesen kehren zurück

Luftschiffe wie der Zeppelin galten lange Zeit als out. Denn die gemächlichen Fluggeräte konnten mit Düsenjets nicht mithalten. Doch nun scheint ein Comeback der fliegenden Riesen in Sicht. Treiber dafür sind neue Techniken und Anwendungspotenziale sowie der Wunsch nach einer klimaneutralen Luftfahrt. von RALF BUTSCHER Es war...

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