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Was ist im GATT geregelt?

Kernelement des 1947 geschlossenen Abkommens ist die Meistbegünstigungsverpflichtung: Alle Vorteile im Außenhandel, die ein Land einem anderen gewährt hat, z. B. Zollermäßigungen, müssen auch allen übrigen GATT-Mitgliedern eingeräumt werden. Hinzu kommen das Verbot von Mengenbeschränkungen, das Verbot der Diskriminierung ausländischer Waren auf Inlandsmärkten sowie Ausnahmeregelungen bei der Bildung von Zollunionen und Freihandelszonen. 1965 wurde das GATT durch Sonderregeln für Entwicklungsländer ergänzt. So sollen die Industriestaaten Handelshemmnisse bei wichtigen Exportgütern der Entwicklungsländer abbauen – auch ohne Gegenleistungen.

Übrigens: Auch fünf Jahrzehnte nach der Begründung des GATT gibt es immer noch Zölle und andere Handelsverzerrungen, die besonders die Entwicklungsländer treffen. Verglichen mit dieser Benachteiligung ist die Entwicklungshilfe ein Tropfen auf den heißen Stein – und Korruption und Vetternwirtschaft in vielen Entwicklungsländern das kleinere Übel.

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