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Was ist im GATT geregelt?
Kernelement des 1947 geschlossenen Abkommens ist die Meistbegünstigungsverpflichtung: Alle Vorteile im Außenhandel, die ein Land einem anderen gewährt hat, z. B. Zollermäßigungen, müssen auch allen übrigen GATT-Mitgliedern eingeräumt werden. Hinzu kommen das Verbot von Mengenbeschränkungen, das Verbot der Diskriminierung ausländischer Waren auf Inlandsmärkten sowie Ausnahmeregelungen bei der Bildung von Zollunionen und Freihandelszonen. 1965 wurde das GATT durch Sonderregeln für Entwicklungsländer ergänzt. So sollen die Industriestaaten Handelshemmnisse bei wichtigen Exportgütern der Entwicklungsländer abbauen – auch ohne Gegenleistungen.
Übrigens: Auch fünf Jahrzehnte nach der Begründung des GATT gibt es immer noch Zölle und andere Handelsverzerrungen, die besonders die Entwicklungsländer treffen. Verglichen mit dieser Benachteiligung ist die Entwicklungshilfe ein Tropfen auf den heißen Stein – und Korruption und Vetternwirtschaft in vielen Entwicklungsländern das kleinere Übel.
Fisch statt Kuh
Um die wachsende Weltbevölkerung satt zu bekommen, ist Fisch besser geeignet als Fleisch. Liefern könnten ihn Aquakulturen, deren Produktion in den letzten 50 Jahren global von 2 Millionen auf über 80 Millionen Tonnen gestiegen ist. von HARTMUT NETZ Im Vergleich zur Haltung von Hühnern, Rindern oder Schweinen ist die Fischzucht...
Genesen, aber nicht gesund
Die Spätfolgen einer Corona-Infektion sind vielfältig. Das erschwert Forschung und Behandlung.
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