Lexikon

Natrschutz

alle Bemühungen um den Schutz und die Erhaltung der Natur: Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft im besiedelten und unbesiedelten Bereich, nachhaltige Sicherung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, der Pflanzen- und Tierwelt, der Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft. Geschützt werden Einzelobjekte (Naturdenkmäler, Pflanzen- und Tierarten) oder ganze Lebensgemeinschaften. Der Artenschutz ist gemäß den modernen Erkenntnissen der Ökologie am erfolgreichsten durch Biotopschutz, d. h. unter Einbeziehung der gesamten Umwelt gefährdeter Arten. Der Flächenschutz unterscheidet nach Zielsetzung und rechtlicher Stellung die Begriffe Landschaftsschutzgebiet, Naturschutzgebiet, Naturpark, Nationalpark und Biosphärenreservat. Der moderne Naturschutz trennt die herkömmlichen Aufgaben der reinen Erhaltung (konservierender Naturschutz) vom gestaltenden Naturschutz, der aktiv Einfluss zu nehmen sucht auf die Gestaltung der natürlichen Umwelt, auch des Menschen. Mit der Einsicht in die zunehmende Gefährdung der natürlichen Lebensgrundlagen durch die menschliche Nutzung hat sich der Naturschutzbegriff zum Begriff des Umweltschutzes fortentwickelt. Der moderne Naturschutz versucht, der Zivilisationslandschaft und der Produktionslandschaft (landwirtschaftliche Kultursteppen) eine Kultur- und Erholungslandschaft gegenüberzustellen, die ihren Ausdruck etwa in den Naturparks findet. Aktuelle Probleme des gestaltenden Naturschutzes sind: die Pflege der Gewässer und des Waldes, die Eindämmung der Verschmutzung von Luft, Wasser und Boden durch Chemikalien (Industrie, Landwirtschaft), der Schutz der Naturlandschaft vor Müll, vor Zerreißung durch Industrie- und Verkehrsanlagen, vor Zersiedelung u. a. Hauptaufgabe des Naturschutzes ist es, der Entfremdung des Menschen von der Natur entgegenzuwirken und ein breites Bewusstsein für die Gefährdung der Natur zu wecken.
Naturschutzgebiete in der BRD (allgemeine Angaben)
Naturschutzgebiete in Deutschland
LandAnzahlFläche (in km2 )Anteil an der Gesamtfläche (in %)Gesamtfläche des Landes (in km2) 
Baden-Württemberg1 0028422,435 751,46
Bayern5871 5822,270 551,57
Berlin37202,2891,85
Brandenburg4352 0707,029 478,61
Bremen17194,7404,28
Hamburg28608,0755,26
Hessen7623851,821 114,94
Mecklenburg-Vorpommern2647033,023 180,14
Niedersachsen7251 5463,247 624,22
Nordrhein-Westfalen2 5862 2476,634 088,31
Rheinland-Pfalz5133741,919 853,36
Saarland107963,72 586,70
Sachsen2144972,718 415,51
Sachsen-Anhalt1966193,020 446,31
Schleswig-Holstein1884572,915 799,38
Thüringen2624272,616 172,10
insgesamt7 92311 9423,3357 114,00
Naturschutzgebiete in der BRD: Erweiterung ab 1980
Naturschutzgebiete: Erweiterungen in Deutschland 19802006
LandAnzahlFläche (in km2 )
19801990200020061980199020002006
Baden-Württemberg2865879451 002218387754842
Bayern1813895375878411 0881 4961 582
Berlin1411913137211511720
Brandenburg1713064352151 3192 070
Bremen31017170,1111919
Hamburg142322728222924660
Hessen14643374476297207379385
Mecklenburg-Vorpommern196248264392648703
Niedersachsen2715657217255181 0021 4761 546
Nordrhein-Westfalen2477401 64425861625271 1322 247
Rheinland-Pfalz11034548751374219322374
Saarland1755871072153796
Sachsen161207214111449497
Sachsen-Anhalt135180196210474619
Schleswig-Holstein97126177188122200407457
Thüringen159230262131275427
insgesamt1 38634 1146 5886 5887 92334 7499 24811 942
1 nur Berlin (West); 2 ohne Wattenmeer; 3 nur alte Länder
Biosphärenreservate in Deutschland
Biosphärenreservate in Deutschland (Stand 2010)
OrtseitFläche (in km2)
Berchtesgaden1990467
Bliesgau2009361
Flusslandschaft Elbe1979, erweitert 19973 428
Hamburgisches Wattenmeer1992117
Niedersächsisches Wattenmeer19922 400
Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft1996301
Pfälzerwald-Nordvogesen19981 778
Pfälzerwald
Rhön19911 850
Schaalsee2000309
Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer19904 431
Schorfheide-Chorin19901 292
Schwäbische Alb2009850
Spreewald1991475
Südost Rügen1991235
Vessertal-Thüringer Wald1979, erweitert 1991171

Organisation des Naturschutzes in Deutschland

Oberste Naturschutzbehörde ist das Bundesland, obere Naturschutzbehörde der Regierungs- bzw. Verwaltungspräsident, untere Naturschutzbehörde der Landkreis. Die Naturschutzbehörden unterhalten jeweils eine Naturschutzstelle, deren Geschäftsführer der Beauftragte für Naturschutz und Landschaftspflege ist; er ist neben- oder ehrenamtlich tätig.

Rechtliches

Im juristischen Sinn versteht man unter Naturschutz die Rechtsvorschriften und sonstigen Maßnahmen zur Erhaltung und Pflege der belebten und unbelebten Natur, deren Nichtbeachtung in der Regel mit Strafe oder Geldbuße bedroht ist. Der Naturschutz sucht auch die technische und industrielle Entwicklung so zu lenken, dass geringstmögliche Schäden in der Natur entstehen. Die allgemeinen Vorschriften zum Naturschutz enthält das Bundesnaturschutzgesetz vom 29. 7. 2009 für wild wachsende Pflanzen, wild lebende Tiere (begrenzte Ausnahmen: jagdbare Tiere; Jagdrecht) und für die dazu erklärten und in amtlichen Listen aufgenommenen Naturschutzgebiete, Nationalparks, Landschaftsschutzgebiete, Naturparks, Naturdenkmäler und geschützten Landschaftsbestandteile. Naturdenkmäler sind Einzelschöpfungen der Natur (Felsen, Quellen, Wasserfälle, Wasserläufe und alte Bäume), deren Schutz aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit erforderlich ist. Der Bund hat die Gesetzgebungskompetenz für den Naturschutz, die Länder haben eine Abweichungskompetenz. Das Bundesnaturschutzgesetz wird ergänzt durch Rechtsverordnungen, z. B. die Bundesartenschutzverordnung vom 16. 2. 2005. In
Österreich
wird der Naturschutz durch Landesgesetze geregelt. Einrichtungen für den Naturschutz: Österreichischer Naturschutzbund, gegründet 1913, mit dem Institut für Naturschutz, gegründet 1949, und einem Naturschutzbeirat (seit 1951). In der
Schweiz
ist Rechtsgrundlage für ein Bundesnaturschutzgesetz der 1962 in die Bundesverfassung eingefügte Art. 24sexies (der Bestimmung entspricht seit 1999 Art. 78 BV); daneben gibt es auch kantonale Naturschutzvorschriften. Landschaftsschutz.
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