Lexikon
Artenschutz
nach dem Bundesnaturschutzgesetz in der Fassung vom 29. 7. 2009 Schutz, Erhaltung und Pflege wild lebender Tiere und wild wachsender Pflanzen, ihrer Entwicklungsformen, Lebensstätten (Habitate), Lebensräume (Biotope) und Lebensgemeinschaften (Biozönosen) als Teile des Naturhaushalts; Hauptziel des Artenschutzes ist die langfristige Sicherung des Bestandes an Tier- und Pflanzenarten in ihrer naturgegebenen Vielfalt. Unter besonderen Schutz werden gefährdete einheimische und europäische Pflanzen und Tiere durch die Artenschutzverordnung (Bundesartenschutzverordnung) in der Fassung vom 16. 2. 2005 gestellt. Die betroffenen Arten werden in dieser Verordnung namentlich genannt.
In Artenschutzprogrammen werden Zustand, Ziele und Maßnahmen des Artenschutzes dargestellt, die dann in Landschaftsprogramme oder Landschaftsrahmenpläne eingehen. Außerdem wurden internationale Verträge und Abkommen, z. B. das Washingtoner Artenschutzübereinkommen von 1973 zum Schutz von Tieren und Pflanzen und ihrer natürlichen Lebensräume abgeschlossen.
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