Lexikon
Artenschutz
nach dem Bundesnaturschutzgesetz in der Fassung vom 29. 7. 2009 Schutz, Erhaltung und Pflege wild lebender Tiere und wild wachsender Pflanzen, ihrer Entwicklungsformen, Lebensstätten (Habitate), Lebensräume (Biotope) und Lebensgemeinschaften (Biozönosen) als Teile des Naturhaushalts; Hauptziel des Artenschutzes ist die langfristige Sicherung des Bestandes an Tier- und Pflanzenarten in ihrer naturgegebenen Vielfalt. Unter besonderen Schutz werden gefährdete einheimische und europäische Pflanzen und Tiere durch die Artenschutzverordnung (Bundesartenschutzverordnung) in der Fassung vom 16. 2. 2005 gestellt. Die betroffenen Arten werden in dieser Verordnung namentlich genannt.
In Artenschutzprogrammen werden Zustand, Ziele und Maßnahmen des Artenschutzes dargestellt, die dann in Landschaftsprogramme oder Landschaftsrahmenpläne eingehen. Außerdem wurden internationale Verträge und Abkommen, z. B. das Washingtoner Artenschutzübereinkommen von 1973 zum Schutz von Tieren und Pflanzen und ihrer natürlichen Lebensräume abgeschlossen.
Wissenschaft
Depression: Frühe Behandlung kann Schlimmeres verhindern
Wer an einer Depression erkrankt ist, hat häufig einen langen, anstrengenden Weg zurück in die Gesundheit vor sich. Bisher finden Diagnose und Therapie zudem oft erst bei eindeutigen, schwereren Symptomen statt. Doch was wäre, wenn sich Depressionen schon weit früher „im Keim ersticken“ ließen? Eine Metastudie hat nun ergeben,...
Wissenschaft
Züge der Zukunft
Die Bahn soll künftig klimaneutral unterwegs sein. Doch das verhindern in Deutschland bislang große Lücken bei der Elektrifizierung. Neue Antriebe und innovative Speichertechniken können helfen. von HARTMUT NETZ Seit vor über 120 Jahren die preußische Militär-Eisenbahn von Berlin-Marienfelde bis Jüterbog auf 33 Kilometer Länge...