Lexikon
Natụrdenkmäler
wegen ihrer wissenschaftlichen oder landeskundlichen, auch wegen ihrer Schönheit durch das Naturschutzrecht geschützte Einzelerscheinungen der Natur und Landschaft (z. B. Bäume, Felsen, Quellen, Vogelbrutplätze); alle Handlungen, die zur Zerstörung oder Beeinträchtigung führen, sind verboten. Im allgemeinen Sprachgebrauch werden auch gesetzlich nicht besonders geschützte Einzelerscheinungen der Natur als Naturdenkmäler bezeichnet.
Wissenschaft
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