Lexikon

Natrdenkmäler

wegen ihrer wissenschaftlichen oder landeskundlichen, auch wegen ihrer Schönheit durch das Naturschutzrecht geschützte Einzelerscheinungen der Natur und Landschaft (z. B. Bäume, Felsen, Quellen, Vogelbrutplätze); alle Handlungen, die zur Zerstörung oder Beeinträchtigung führen, sind verboten. Im allgemeinen Sprachgebrauch werden auch gesetzlich nicht besonders geschützte Einzelerscheinungen der Natur als Naturdenkmäler bezeichnet.
Außerirdische
Wissenschaft

Galaktische Gesetzgebung

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Einbruch
Wissenschaft

Einbrechen im Dienste der Wissenschaft

Ein Freiburger Kriminologen-Team schickt echte Einbrecher auf virtuelle Beutetour, um bei der Tat live über die Schulter blicken zu können. von ROLF HEßBRÜGGE und SALOME BERBLINGER Es ist dunkel, und nur hinter wenigen Fenstern brennt Licht. Ich gehe langsam die Straße entlang, vorbei an Einfamilienhäusern mit Backsteinfassade....

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