Lexikon
Nationạlpark
eine großräumige Landschaft, die wegen ihrer natürlichen Schönheit und ihrer Naturschätze von nationaler Bedeutung ist, darum geschützt und gepflegt und ggf. mit Erholungseinrichtungen ausgestattet wird. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz der Bundesrepublik Deutschland in der Fassung vom 29. 7. 2009 unterscheidet sich der Nationalpark vom Naturpark insbesondere dadurch, dass der Nationalpark eine besondere Eigenart besitzt, sich in einem vom Menschen nicht oder nur wenig beeinflussten Zustand befindet und vornehmlich der Erhaltung eines möglichst artenreichen heimischen Pflanzen- und Tierbestands dient; Nationalparks werden (außer besiedelten Teilflächen) wie Naturschutzgebiete geschützt, sind meist allgemein zugänglich, soweit es der Schutzzweck erlaubt. Vorbilder sind vor allem die nordamerikanischen Nationalparks (erster Nationalpark war der Yellowstone National Park, gegründet 1872, dem 1890 der Yosemite National Park folgte), bei denen die Erholungsfunktion eine große Rolle spielt. In anderen Nationalparks steht der Schutz der natürlichen Landschaft im Vordergrund (Naturreservate, Wildreservate); für sie ist der Massentourismus eher eine Gefahr.
Malawi: Nyika Nationalpark
Nyika Nationalpark
© Botschaft von Malawi, Bonn
Nationalparks in Deutschland: Bayerischer Wald, Berchtesgaden, Eifel, Hainich, Harz (entstanden aus der Zusammenlegung von Harz und Hochharz), Jasmund, Kellerwald-Edersee, Müritz, Niedersächsisches, Hamburgisches und Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer, Sächsische Schweiz, Unteres Odertal und Vorpommersche Boddenlandschaft. Naturschutz.
Königssee: St. Bartholomä
St. Bartholomä am Königssee
© Bayerischer Tourismusverband, München
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