Wissensbibliothek
Wer darf gesetzeswidriges Verhalten ahnden?
Allein der Staat. Wenn jemand gesetzeswidrig handelt, verhängt der Staat durch die dafür zuständigen Organe Sanktionen, beispielsweise Geldbußen oder Haftstrafen. Die Festlegung der Sanktionen fällt in den Aufgabenbereich der Gerichtsbarkeit. Ohne ein rechtskräftiges Gerichtsurteil dürfen sie nicht durchgesetzt werden.
Übrigens: Das Recht in Deutschland gliedert sich wie folgt: Oberste Gesetzeskraft haben die unveränderlichen Verfassungsartikel, darauf folgen diejenigen Artikel im Grundgesetz, die geändert werden können, als Drittes alle Gesetze und als Viertes Rechtsverordnungen sowie Satzungen und Ähnliches.
Besser als ihr Ruf
Quallen haben ein mieses Image. Dabei sind sie für das Leben in den Ozeanen von großer Bedeutung. von TIM SCHRÖDER Eigentlich hatte Charlotte Havermans geplant, täglich mit der „Teisten“ – einem kleinen Forschungskutter mit Bordkran und Seilwinde – hinaus auf den Kongsfjord vor Spitzbergen zu fahren. Sie hatte schon einige Tage...
Eine Linse aus Löchern
Für extreme UV-Strahlung gibt es bislang keine Linsen. Ein nanostrukturiertes Metamaterial könnte das nun ändern. von DIRK EIDEMÜLLER Ultraviolette Strahlung ist vor allem aus dem Sonnenlicht bekannt, da sie die Haut schneller altern lässt und sogar Hautkrebs verursachen kann. Als hochenergetische Strahlung wird sie zudem zum...