Wissensbibliothek

Wer darf gesetzeswidriges Verhalten ahnden?

Allein der Staat. Wenn jemand gesetzeswidrig handelt, verhängt der Staat durch die dafür zuständigen Organe Sanktionen, beispielsweise Geldbußen oder Haftstrafen. Die Festlegung der Sanktionen fällt in den Aufgabenbereich der Gerichtsbarkeit. Ohne ein rechtskräftiges Gerichtsurteil dürfen sie nicht durchgesetzt werden.

Übrigens: Das Recht in Deutschland gliedert sich wie folgt: Oberste Gesetzeskraft haben die unveränderlichen Verfassungsartikel, darauf folgen diejenigen Artikel im Grundgesetz, die geändert werden können, als Drittes alle Gesetze und als Viertes Rechtsverordnungen sowie Satzungen und Ähnliches.

Wissenschaft

Raumfahrt auf Bestellung

Neben ESA, NASA und Co. sind Privatunternehmen sowie einzelne zahlungskräftige Visionäre zum Treiber bei der Eroberung und Nutzung des Weltraums geworden – mit deutlichen Konsequenzen. von RALF BUTSCHER Es war ein aufsehenerregendes Manöver, das die Experten von SpaceX im Oktober 2024 an der Startrampe des US-...

Magellan, Sonde, Venus
Wissenschaft

Venus immer noch feurig

Neue Auswertungen alter Radardaten legen nahe: Auf unserer Nachbarwelt quoll noch vor drei Jahrzehnten Lava aus Vulkanen heraus. Die Venus könnte sogar aktiver sein als die Erde. von THORSTEN DAMBECK Anders als der Mars ist die Venus dauerhaft in eine dicke Schicht aus Wolken gehüllt. Jahrhundertelang konnte deshalb kein Fernrohr...

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon