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Wer darf gesetzeswidriges Verhalten ahnden?

Allein der Staat. Wenn jemand gesetzeswidrig handelt, verhängt der Staat durch die dafür zuständigen Organe Sanktionen, beispielsweise Geldbußen oder Haftstrafen. Die Festlegung der Sanktionen fällt in den Aufgabenbereich der Gerichtsbarkeit. Ohne ein rechtskräftiges Gerichtsurteil dürfen sie nicht durchgesetzt werden.

Übrigens: Das Recht in Deutschland gliedert sich wie folgt: Oberste Gesetzeskraft haben die unveränderlichen Verfassungsartikel, darauf folgen diejenigen Artikel im Grundgesetz, die geändert werden können, als Drittes alle Gesetze und als Viertes Rechtsverordnungen sowie Satzungen und Ähnliches.

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Wissenschaft

Wer hat Angst vorm Handy?

Mit Angst scheint man Umsatz machen zu können. Jedenfalls hat der in New York tätige Sozialpsychologe Jonathan Haidt mit „Generation Angst“ ein Buch geschrieben, das Eltern Angst machen soll, deren Kinder sich nicht von ihren Smartphones trennen können und mehr Zeit in den sozialen Medien als in handyfreien Begegnungen mit...

Fledermaus fliegt vor dunklem Hintergrund, umgeben von Blättern.
Wissenschaft

Schalltrichter und Fuchsgesichter

Wie ihre unterschiedlichen Evolutionswege Fledermäusen und Flughunden ins Gesicht geschrieben sind. Von RALF STORK Unter den Säugetieren ist die Gruppe der Fledermäuse einzigartig. Da ist die Sache mit dem Fliegen, klar. Das können Primaten, Nagetiere, Unpaarhufer und all die anderen nicht. Aber rein äußerlich betrachtet sind es...

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