Wahrig Synonymwörterbuch
Hof
- Bauernhof, Bauerngut, Gehöft, Bauerngehöft, Gut, Gutshof, landwirtschaftlicher Betrieb, Anwesen, Besitz; regional: Ansitz; österr.: Ökonomie; schweiz.: Heimwesen, Hofstatt; ugs.: Klitsche, Quetsche
- Residenz, Gefolge; geh.: Entourage, Hofstaat
- den Hof machen werben um, umwerben, sich bewerben/anhalten/freien/bemühen um, einen Antrag/Heiratsantrag machen, um jmds. Hand anhalten, auf Brautschau/Freiersfüßen gehen, heiraten wollen
Hof: Von Höfen und bei Hofe
Unter einem Hof versteht man einen zum Haus gehörenden, umschlossenen Platz, der etwa durch Zusätze näher zu beschreiben ist: Schulhof, Kasernenhof, Schlosshof, Hinterhof. Die Zusammensetzungen Bahnhof oder Schlachthof bezeichnen die jeweiligen Gebäude samt dem dazugehörigen Betriebsgelände.
Unter einem Betriebshof versteht man ein Werkstattareal, zum Beispiel den Betriebshof der Stadtwerke. Mit Hof kann aber auch ein landwirtschaftlicher Betrieb gemeint sein, es ist in diesem Fall die Kurzform für Bauernhof und umfasst Wohnhaus, Ställe und Ländereien. Bei entsprechenden Ausmaßen spricht man auch von Gut oder Gutshof. Der Ausdruck Pachthof bezeichnet die Rechtsform eines bäuerlichen Betriebs. Erbhof ist der Ausdruck für einen ungeteilt und unbelastet auf den Sohn übergehenden Landwirtschaftsbetrieb. Das Wort wird im übertragenen Sinn aber auch für etwas gebraucht, das man wie selbstverständlich als eigene Zuständigkeit oder eigenen Besitz betrachtet.
Als Hof bezeichnet man schließlich auch den Wohnsitz/Haushalt eines Fürsten. Das Wort wird in diesem Sinn auch als Sammelbegriff für sein Gefolge, den Hofstaat, verwendet. Bei Hofe bedeutet also »im fürstlichen Haushalt«. Aus diesem Zusammenhang stammt auch die Redensart einer Frau den Hof machen. Es ist ursprünglich die Übersetzung des Französischen faire la cour à quelqu'un, also »sein Hofamt versehen«. Die dabei erforderliche eifrige Aufmerksamkeit wurde dann auf das werbende Verhalten eines Mannes gegenüber einer geliebten Frau übertragen.
Unter einem Betriebshof versteht man ein Werkstattareal, zum Beispiel den Betriebshof der Stadtwerke. Mit Hof kann aber auch ein landwirtschaftlicher Betrieb gemeint sein, es ist in diesem Fall die Kurzform für Bauernhof und umfasst Wohnhaus, Ställe und Ländereien. Bei entsprechenden Ausmaßen spricht man auch von Gut oder Gutshof. Der Ausdruck Pachthof bezeichnet die Rechtsform eines bäuerlichen Betriebs. Erbhof ist der Ausdruck für einen ungeteilt und unbelastet auf den Sohn übergehenden Landwirtschaftsbetrieb. Das Wort wird im übertragenen Sinn aber auch für etwas gebraucht, das man wie selbstverständlich als eigene Zuständigkeit oder eigenen Besitz betrachtet.
Als Hof bezeichnet man schließlich auch den Wohnsitz/Haushalt eines Fürsten. Das Wort wird in diesem Sinn auch als Sammelbegriff für sein Gefolge, den Hofstaat, verwendet. Bei Hofe bedeutet also »im fürstlichen Haushalt«. Aus diesem Zusammenhang stammt auch die Redensart einer Frau den Hof machen. Es ist ursprünglich die Übersetzung des Französischen faire la cour à quelqu'un, also »sein Hofamt versehen«. Die dabei erforderliche eifrige Aufmerksamkeit wurde dann auf das werbende Verhalten eines Mannes gegenüber einer geliebten Frau übertragen.
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