Lexikon
Bundesnaturschutzgesetz
Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege vom 20. 12. 1976 in der Fassung vom 29. 7. 2009, Abkürzung BNatSchG, das in der Neufassung eine bundesweite Rechtsvereinheitlichung im Naturschutzrecht herstellt; regelt u. a. die Landschaftsplanung, Eingriffe in Natur und Landschaft, Naturreservate und Artenschutz; zielt auf den Erhalt der biologischen Vielfalt (Biodiversität), der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes, der Vielfalt, Eigenart, Schönheit und des Erholungswertes von Natur und Landschaft.
Wissenschaft
Verpasste Chancen der Energiewende
Beim klimaschonenden Umbau des Energiesystems stehen in Deutschland und weiten Teilen Europas bislang nur wenige Technologien im Rampenlicht. Dabei könnte es sich lohnen, auch auf andere Weise elektrischen Strom aus regenerativen Quellen zu gewinnen. von HARTMUT NETZ Windkraftanlagen, Wasserkraftwerke und Solarpaneele: Das sind...
Wissenschaft
Wer nicht fliegen kann, gleitet eben
Wie Fische und Frösche, Echsen, Hörnchen und sogar Schlangen der Schwerkraft trotzen. Von RALF STORK Flucht vor Feinden, höhere Mobilität, leichterer Zugang zu Nahrung – die Vorteile des Fliegens liegen auf der Hand. Kein Wunder, dass zum Beispiel bei den Insekten 80 bis 90 Prozent der Arten das Fliegen für sich entdeckt haben....