Lexikon

Vogelschutz

alle Maßnahmen, gesetzliche Vorschriften und internationalen Vereinbarungen zur Erhaltung einer artenreichen Vogelwelt und ihrer Jahreslebensräume (Artenschutz und Biotopschutz). Ursprünglich gab es für den Vogelschutz vor allem wirtschaftliche Motive (Förderung von Insekten fressenden Arten durch Nistkästen, Schutz der Eulen zur Mäusebekämpfung u. a.), später kamen ideelle Betrachtungsweisen hinzu (Lebensrecht für alle Vögel ohne Einteilung nach „Schaden“ und „Nutzen“), was besonders zur Einrichtung von Vogelschutzgebieten führte. Heute wird Vogelschutz vor allem unter wissenschaftlichen Gesichtspunkten gesehen (ökologische Bedeutung der Vögel für das natürliche Gleichgewicht). In Deutschland sind durch direkte Verfolgung, Zerstörung der Lebensräume und Einsatz von Pestiziden rund 14 der ursprünglich 273 vorkommenden Brutvogelarten ausgestorben und 32 vom Aussterben bedroht. Weltweit besonders bedroht sind Greifvögel, Seevögel und Papageien.
Gesetzliche Regelungen zum Schutz der Vögel in Deutschland: Bundesnaturschutzgesetz in der Fassung vom 29. 7. 2009, Bundesartenschutzverordnung in der Fassung vom 16. 2. 2005 sowie die Naturschutzgesetze der Länder; eine große Zahl von Vogelarten unterliegt dem Jagdrecht. Internationale Vereinbarungen zum Vogelschutz sind: das Washingtoner Artenschutzübereinkommen von 1973, das Übereinkommen zum Schutz von Feuchtgebieten und der Wasservögel, die Konvention zum Schutz wandernder Tierarten.
Organisationen: Naturschutzbund Deutschland (vormals Deutscher Bund für Vogelschutz), Sitz: Bonn, gegründet 1899 von L. Hähnle; Internationaler Rat für Vogelschutz, Abkürzung IRV, mit nationalen (Deutsche Sektion, Cremlingen) und internationalen Sektionen.
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