Lexikon

Jagdvergehen

Jagdfrevel; Wildfrevel
Verletzung fremden Jagd- oder Fischereiausübungsrechts; strafbar nach §§ 292295 StGB. Jagdwilderei 292) begeht, wer unbefugt dem Wild nachstellt, es fängt, erlegt oder sich zueignet oder wer eine dem Jagdrecht unterliegende Sache (z. B. Abwurfstangen) sich zueignet, beschädigt oder zerstört; Fischwilderei 293) begeht, wer unbefugt dem Fischereirecht unterliegende Sachen sich zueignet, beschädigt oder zerstört. Bei Jagdvergehen benutzte Jagd- und Fischereigeräte können eingezogen werden; Bestrafung wegen Jagdvergehens hat Verlust des Jagdscheins zur Folge. In der Schweiz sind die Strafbestimmungen gegen Jagdvergehen in Art. 3952 des Bundesgesetzes über Jagd und Vogelschutz vom 10. 6. 1925 enthalten. Das österreichische StGB regelt die Jagdvergehen in §§ 137140, 180, 182.
Orcas
Wissenschaft

Matriarchinnen und ihre Familien

Orcas leben in Familien, befreundeten Familiengruppen und Clans. Der Kopf einer Familie ist ein älteres Weibchen. Vor rund 50 Jahren begannen Biologen rund um Vancouver Island mit der systematischen Erforschung der Orcas. von BETTINA WURCHE Wie Schwerter ragen die Rückenflossen der Orcas empor, ihre schwarz glänzenden Rücken...

Wissenschaft

Die positiven Seiten von negativen Gefühlen

Wut, Traurigkeit oder Langeweile können dabei helfen, Ziele zu erreichen. von CHRISTIAN WOLF Die meisten Menschen streben in ihrem Leben nach Glück und bevorzugen Gefühle wie Freude, Stolz oder Hoffnung. Aber mittlerweile zeigt die Forschung: Auch negative Gefühle wie Wut, Langeweile oder Traurigkeit haben ihre Berechtigung und...

Weitere Lexikon Artikel

Weitere Artikel aus dem Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon