Lexikon

Jagdvergehen

Jagdfrevel; Wildfrevel
Verletzung fremden Jagd- oder Fischereiausübungsrechts; strafbar nach §§ 292295 StGB. Jagdwilderei 292) begeht, wer unbefugt dem Wild nachstellt, es fängt, erlegt oder sich zueignet oder wer eine dem Jagdrecht unterliegende Sache (z. B. Abwurfstangen) sich zueignet, beschädigt oder zerstört; Fischwilderei 293) begeht, wer unbefugt dem Fischereirecht unterliegende Sachen sich zueignet, beschädigt oder zerstört. Bei Jagdvergehen benutzte Jagd- und Fischereigeräte können eingezogen werden; Bestrafung wegen Jagdvergehens hat Verlust des Jagdscheins zur Folge. In der Schweiz sind die Strafbestimmungen gegen Jagdvergehen in Art. 3952 des Bundesgesetzes über Jagd und Vogelschutz vom 10. 6. 1925 enthalten. Das österreichische StGB regelt die Jagdvergehen in §§ 137140, 180, 182.
Stahlwerk
Wissenschaft

Stahlwerks-Emissionen per Satellit messen

Stahlwerke setzen große Mengen Kohlendioxid (CO2) und Kohlenmonoxid (CO) frei. Doch wie lässt sich der Ausstoß zuverlässig messen? Ein Forschungsteam hat nun eine Methode entwickelt, die unabhängig von den Selbstangaben der Stahlhersteller ist: Sensoren an Satelliten zeigen hochaufgelöst an, wie viel Kohlenmonoxid die...

Vogelschädel
Wissenschaft

Neue Einblicke in die Evolution des Vogelhirns

Ein rund 80 Millionen alter fossiler Schädel einer neu entdeckten Vogelart ermöglicht Rückschlüsse darauf, wie sich das komplexe Gehirn heutiger Vögel entwickelt hat. Das Fossil wurde 2016 in Brasilien gefunden und bildet eine Brücke zwischen dem Urvogel Archaeopteryx und modernen Vögeln. 3D-Rekonstruktionen zeigen, dass der...

Weitere Lexikon Artikel

Weitere Artikel aus dem Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon