Lexikon

Jagdvergehen

Jagdfrevel; Wildfrevel
Verletzung fremden Jagd- oder Fischereiausübungsrechts; strafbar nach §§ 292295 StGB. Jagdwilderei 292) begeht, wer unbefugt dem Wild nachstellt, es fängt, erlegt oder sich zueignet oder wer eine dem Jagdrecht unterliegende Sache (z. B. Abwurfstangen) sich zueignet, beschädigt oder zerstört; Fischwilderei 293) begeht, wer unbefugt dem Fischereirecht unterliegende Sachen sich zueignet, beschädigt oder zerstört. Bei Jagdvergehen benutzte Jagd- und Fischereigeräte können eingezogen werden; Bestrafung wegen Jagdvergehens hat Verlust des Jagdscheins zur Folge. In der Schweiz sind die Strafbestimmungen gegen Jagdvergehen in Art. 3952 des Bundesgesetzes über Jagd und Vogelschutz vom 10. 6. 1925 enthalten. Das österreichische StGB regelt die Jagdvergehen in §§ 137140, 180, 182.
Sonnenlicht trifft auf eine große, hexagonale Solaranlage im All mit Erde und Mond im Hintergrund.
Wissenschaft

Climate Engineering: Versuchskaninchen Erde

Mit simulierten Vulkanausbrüchen, Weltraumsegeln und künstlichen Wolken soll die Klimaerwärmung gestoppt werden. Klingt genial, ist aber extrem riskant. Von RALF STORK Der Erfindungsreichtum von uns Menschen ist einzigartig. Es gibt andere Arten, die ebenfalls Werkzeuge nutzen: Seeotter schlagen Muscheln auf Steine, um an das...

Fidschi-Leguan
Wissenschaft

Fidschi-Leguane stellen Fernreise-Rekord auf

Damit eine neu entstandene Insel besiedelt werden kann, müssen ihre zukünftigen Bewohner in der Regel über Luft und Wasser anreisen. Wie sich nun herausgestellt hat, sind die Fidschi-Leguane dabei die absoluten Rekordhalter: Vor rund 34 Millionen Jahren sind die Vorfahren dieser Reptilien – in Nordamerika lebende Wüstenleguane –...

Weitere Lexikon Artikel

Weitere Artikel aus dem Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon